Im «Charlie Hebdo»-Prozess sind 14 Menschen angeklagt. Bei mehreren sieht das Gericht den terroristischen Hintergrund der Taten nicht als erwiesen an.
anschlag auf charlie hebdo
Gerichtszeichnung vom Prozess um den Anschlag auf Charlie Hebdo. - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • 14 Personen sind im «Charlie Hebdo»-Prozess angeklagt.
  • Davon gaben viele zu, in die Beschaffung von Waffen oder Autos verwickelt gewesen zu sein.
  • Sie bestreiten jedoch, von den Terrorplänen gewusst zu haben.

Im Prozess um den islamistischen Terroranschlag auf das französische Satiremagazin «Charlie Hebdo» sieht das Gericht den terroristischen Hintergrund der Taten bei mehreren Angeklagten nicht als erwiesen an. Einer der Hauptangeklagten, Ali Riza Polat, wurde aber unter anderem der Beihilfe zu Verbrechen mit Terrorhintergrund für schuldig befunden, wie französische Medien am Mittwochnachmittag berichteten.

Opfer des «Charlie Hebdo»-Anschlags.
Blumen liegen am Tatort nach dem Anschlag auf Charlie Hebdo. - Keystone

Der Vorsitzende Richter Régis de Jorna verlas im Pariser Justizpalast das Urteil in dem seit Anfang September dauernden Prozess; auch das Strafmass sollte verkündet werden.

Drei Angeklagte flüchtig

Im Prozess um die Terrorserie vom Januar 2015 sind 14 Menschen angeklagt – drei von ihnen sind flüchtig. Vor einem Sondergericht für Terrorfälle wird seit Anfang September nicht nur der Anschlag auf die Redaktion von «Charlie Hebdo» verhandelt, sondern auch die anschliessende Attacke auf einen koscheren Supermarkt im Süden von Paris. Die Terroristen töteten damals 17 Menschen. Die drei Täter – die Brüder Chérif und Said Kouachi sowie Amédy Coulibaly – wurden damals von Sicherheitskräften erschossen.

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Vor mehr als fünf Jahren war die Redaktion von «Charlie Hebdo» Zielscheibe von Terroristen. (Symbolbild) - Keystone

Den Angeklagten wird vorgeworfen, in unterschiedlicher Weise bei der Vorbereitung der Anschläge geholfen zu haben. Viele Angeklagte gaben zwar zu, auf unterschiedliche Weise in die Besorgung von Waffen, Autos oder anderer Ausrüstung verwickelt gewesen zu sein. Sie bestreiten jedoch, von den Terrorplänen gewusst zu haben.

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