Betroffenenbeirat Köln begrüsst Verzicht von Kardinal Marx
Der Münchner Kardial Marx sollte das Bundesverdienstkreuz bekommen. Nach heftiger Kritik von Missbrauchsopfer zog er die Konsequenzen.

Das Wichtigste in Kürze
- Kardinal Marx hätte mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet werden sollen.
- Nach heftiger Kritik verzichtet er nun. Der Betroffenenbeirat zeigt sich erleichtert.
Der Betroffenenbeirat im Erzbistum Köln hat sich erleichtert über die Entscheidung des Münchner Kardinals Reinhard Marx geäussert, auf das Bundesverdienstkreuz zu verzichten.
Er finde den Schritt gut, teilte Beiratsmitglied Peter Bringmann-Henselder der Deutschen Presse-Agentur mit. «Es zeigt, dass auch hohe Kirchenfürsten endlich mal den Blick auf die Betroffenen werfen.»
Kardinal Marx bittet um Verzicht
Das Bundesverdienstkreuz hätte dem ehemaligen Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz am Freitag in Berlin überreicht werden sollen. Am Dienstag bat Marx Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier jedoch darum, von der Verleihung abzusehen.
Zuvor hatte der Betroffenenbeirat im Erzbistum Köln an den Bundespräsidenten appelliert, die Auszeichnung vorerst nicht vorzunehmen. Gegen Marx stehe weiter der Vorwurf im Raum, als Bischof und Kardinal den sexuellen Missbrauch von Kindern durch katholische Priester vertuscht zu haben
Hamburger Bischof geht voraus
Bringmann-Henselder sagte, er hätte sein eigenes Bundesverdienstkreuz zurückgegeben, wenn Marx die Auszeichnung auch bekommen hätte. «Dann ist es keine Ehrung mehr, wenn Verantwortliche der katholischen Kirche für ihr Handeln noch eine grössere Auszeichnung erhalten als wir, die seit Jahren für die Anerkennung der Missbrauchsopfer kämpfen», kritisierte Bringmann-Henselder. Marx sollte das Grosse Verdienstkreuz mit Stern erhalten, eine der höchsten Stufen.
«Ich hoffe, andere Kardinäle und Bischöfe ziehen die Konsequenzen aus ihrem Verhalten, wie es Bischof Hesse aus Hamburg vorgemacht hat», so Bringmann-Henselder weiter. Der Hamburger Erzbischof Stefan Hesse hatte Papst Franziskus um seine Entlassung gebeten, nachdem in einem Missbrauchsgutachten Vertuschungsvorwürfe gegen ihn erhoben worden waren.