Mal wieder zieht die AfD nach Karlsruhe, um das Verhalten der anderen Parteien im Bundestag überprüfen zu lassen. Diesmal geht es um die Ausschüsse im Parlament.
Ein Schild am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Ein Schild am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. - Sebastian Gollnow/dpa

Das Bundesverfassungsgericht äussert sich am Donnerstag (23. Juni) zur Ablehnung dreier AfD-Kandidaten als Ausschussvorsitzende im Bundestag.

Dabei geht es zunächst ausschliesslich um den Eilantrag der AfD-Fraktion, wie am Montagabend auf der Internetseite des Gerichts mitgeteilt wurde. Die Entscheidung im Hauptverfahren ist zu einem späteren Zeitpunkt zu erwarten.

AfD-Kandidaten ohne Mehrheit

Nach der Bundestagswahl im September hatte der Innenausschuss den Polizeihauptkommissar Martin Hess als Vorsitzenden abgelehnt. Im Gesundheitsausschuss und im Ausschuss für Entwicklungszusammenarbeit fielen die von der AfD nominierten Kandidaten Jörg Schneider und Dietmar Friedhoff durch. Zuvor war, entgegen dem üblichen Verfahren, beschlossen worden, in geheimer Wahl über den Vorsitz zu entscheiden.

Normalerweise läuft die Vergabe der Posten so, dass sich die grösste Fraktion zuerst einen Ausschuss aussuchen darf, dann die zweitgrösste - und so weiter. Damit sind die Vorsitzenden eigentlich ohne Abstimmung gesetzt. Abgeordnete anderer Fraktionen hatten nach Schilderung der AfD-Kandidaten in den konstituierenden Sitzungen der Ausschüsse im Dezember dann aber Abstimmungen über den Vorsitz beantragt. Der Parlamentarische Geschäftsführer und Fraktionsjustiziar der AfD, Stephan Brandner, erklärte am Montagabend, damit würden «jahrzehntelange Gepflogenheiten und geltendes Recht gebrochen».

Mit dem Eilantrag will die AfD erreichen, dass ihre Kandidaten vorläufig als Ausschussvorsitzende eingesetzt werden, bis ihre Klage in Karlsruhe abschliessend geprüft ist. Die Entscheidung wird am Donnerstag um 9.30 Uhr schriftlich veröffentlicht. (Az. 2 BvE 10/21)

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