Ein Kubaner sass wegen versuchter Vergewaltigung hinter Gittern. Jetzt muss er aus der Ausschaffungshaft entlassen werden – weil Kuba ihn nicht einreisen lässt.
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Die Kuppel des kubanischen Kapitols in Havanna. Foto: Ismael Francisco/AP/dpa - dpa-infocom GmbH
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Kubaner muss aus der Ausschaffungshaft entlassen werden.
  • Sein Heimatland Kuba lässt ihn nicht mehr einreisen.
  • Der Grund: Er erfülle die Bedingungen für die Einreise nicht.

Ein wegen versuchter Vergewaltigung verurteilter Kubaner, der seine Strafe verbüsst hat, muss aus der Ausschaffungshaft entlassen werden. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Der Mann kann trotz Landesverweisung nicht in sein Heimatland zurück, weil Kuba Landsleute mit Strafregistereinträgen nicht einreisen lässt.

Weil innerhalb einer nützlichen Frist keine reelle Möglichkeit besteht, den heute 47-Jährigen nach Kuba auszuschaffen, existiert keine gesetzliche Grundlage, um den Mann weiterhin in Haft zu behalten. Dies schreibt das Bundesgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Es hat die zuständigen Genfer Behörden deshalb angewiesen, den Mann sofort freizulassen.

Schweizer Behörden wollten Kubaner ausweisen

Der Kubaner kam 2000 als 25-Jähriger im Rahmen eines Familiennachzugs in die Schweiz. Zwischen 2012 und 2015 wurde er insgesamt neun Mal verurteilt – vorwiegend wegen Diebstahls. Ende April 2019 befand ihn das Genfer Kantonsgericht der versuchten Vergewaltigung schuldig und bestrafte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten. Es ordnete zudem eine Landesverweisung von fünf Jahren an.

Die Schweizer Behörden wollten den Mann nach Verbüssung seiner Strafe ausweisen. Von der kubanischen Botschaft erhielten sie die Information, dass die betroffene Person ein Gesuch für die Einreise stellen müsse. Als der Kubaner Mitte November 2020 aus dem Gefängnis entlassen wurde, erhielt er eine Frist von sieben Tagen, um die Schweiz zu verlassen.

In der Folge wurde der Mann zwei Mal wegen illegalen Aufenthalts verurteilt. Im August 2021 stellte er schliesslich das Einreise-Gesuch bei der kubanischen Botschaft. Ende Januar 2022 wurde der 47-Jährige nach verbüsster Strafe wegen illegalen Aufenthalts für vorerst sechs Monate in Ausschaffungshaft genommen.

Mann erfüllt Bedingungen für Einreise nach Kuba nicht

Zwei Monate später traf schliesslich die Antwort der Botschaft auf das Einreise-Gesuch ein. Das Land liess seinen Staatsangehörigen wissen, dass er die gesetzlichen Bedingungen Kubas für eine Einreise nicht erfülle. Trotzdem behielten die Schweizer Behörden den Mann in Haft. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) wollte bei der kubanischen Botschaft vorsprechen, um die «Situation zu deblockieren».

Das Gespräch fand Anfang Juni statt, wie aus dem Urteil des Bundesgerichts hervor geht und brachte nichts. Die Ausschaffung war wegen der Einträge im Strafregister des ausreisewilligen Kubaners nicht möglich. Einen Tag vor dem Gespräch des SEM mit der Botschaft wurde die Haft des Mannes nochmals verlängert. Nun muss er aber freigelassen werden.

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