Hausarrest von türkischer Popsängerin Gülsen aufgehoben
Der türkischen Popsängerin Gülsen drohen wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung bis zu drei Jahre Haft. Der Hausarrest gegen sie wurde aber nun aufgehoben.

Das Wichtigste in Kürze
- Die türkische Popsängerin Gülsen steht nicht mehr unter Hausarrest.
- Sie wurde wegen Bemerkungen über religiöse Bildungseinrichtungen angeklagt.
- Ihr drohen bis zu drei Jahre Haft.
Die türkische Sängerin Gülsen ist aus dem Hausarrest entlassen worden. Allerdings darf sie das Land nicht verlassen und muss sich wöchentlich bei der Polizei melden, wie ihr Anwalt Emek Emre am Montag der Deutschen Presse-Agentur sagte. Die 46-Jährige ist wegen Bemerkungen über religiöse Bildungseinrichtungen angeklagt worden.

Gülsen drohen wegen des Vorwurfs der öffentlichen Volksverhetzung bis zu drei Jahre Haft. Die Vorwürfe stehen in Zusammenhang mit Äusserungen auf einem Konzert im April. Dort hatte die Sängerin gesagt, die «Perversität» eines Kollegen sei auf dessen Zeit an einer Imam-Hatip-Schule zurückzuführen.
Gülsen entschuldigte sich öffentlich für die Aussage und erklärte, sie habe nur gescherzt. Der Prozess gegen die populäre Künstlerin soll am 21. Oktober in Istanbul beginnen.
Erdogan besuchte Imam-Hatip-Schule
Imam-Hatip-Schulen sind staatliche Bildungseinrichtungen, die einen Schwerpunkt auf religiöse Ausbildung legen. Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan war etwa Schüler einer solchen Schule. Aufgrund der zunehmenden Zahl der religiösen Schulen werfen Kritiker der Regierung eine Islamisierung der Türkei vor. In der türkischen Verfassung ist die Trennung von Staat und Religion festgeschrieben.
Gülsen Colakoglu, wie die Sängerin mit vollem Namen heisst, war erst verhaftet und dann in den Hausarrest entlassen worden. Das Vorgehen gegen die beliebte Sängerin löste nicht nur unter Künstlern im Land grosse Empörung aus.