Bei der kurzfristigen Absage einer Weiterbildung, Schulen, Fernschulen und Seminaren können Sie auf unangenehmen Kosten sitzen bleiben.
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Weiterbildung: Eine Person tippt auf einem MacBook. - Pixabay
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Das Wichtigste in Kürze

  • Jede Weiterbildungseinrichtung legt ihre Vertragsbedingungen selbst fest.
  • Schauen Sie unbedingt in den Vertrag, bevor Sie unterschreiben.
  • Müssen Sie aus unverschuldeten Gründen absagen, entfallen die Ersatzzahlungen häufig.

Immer mehr Schweizerinnen und Schweizer entscheiden sich für Weiterbildungsmassnahmen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit am Arbeitsmarkt auszubauen oder die eigene Karriere voranzutreiben.

Zu den Veranstaltern zählen Schulen, Fernschulen, Seminare, private Bildungseinrichtungen sowie Verbände und Organisationen.

Diese Einrichtungen kalkulieren natürlich mit den Anmeldungen und müssen darauf achten, dass sie wirtschaftlich und rentabel bleiben.

Sagt ein Teilnehmer daher kurzfristig eine kostenpflichtige Massnahme an, können von den Trägern Gebühren verlangt werden. Das ist rechtmässig und die Kosten fallen von Anbieter zu Anbieter sehr verschieden aus. Sie können von 10 Prozent der Seminarkosten bis zu 40 Prozent reichen.

Gründe für die Absage der Weiterbildung

Die Beweggründe, warum Sie eine Massnahme absagen, können vielfältig sein:

- Eine finanzielle Veränderung.
- Sie entscheiden sich für eine andere Massnahme.
- Familiäre Veränderungen.
- Umzüge

Da die Einrichtungen, welche Weiterbildungen anbieten, sehr unterschiedlich sind, variieren auch die Kündigungs- und Rücktrittsbedingungen.

Hatten Sie einen Unfall oder erkranken Sie, können Ausgleichszahlungen und Stornogebühren entfallen. Das ist aber nicht immer so und im Zweifelsfall müssen Sie um Ihr Recht kämpfen.

Verträge gut lesen, bevor Sie unterschreiben

Eine Weiterbildung kostet meistens eine beachtliche Summe Geld. Nicht wenige Menschen sparen sehr lange, bis sie sich Massnahmen leisten können. Einige nehmen sogar Kredite auf, um Schulungen in Anspruch nehmen zu können.

Weiterbildung Vertrag
Weiterbildung: Unterschriebene Verträge sollte man in Kopie auch an einem zugänglichen Ort aufbewahren, um im Notfall darauf schnellen Zugriff zu haben. - Pixabay

Gerade weil Weiterbildung in der Regel kostenintensiv ist, sollten Sie sich vor Abschluss eines Vertrages alles gut ansehen. Dazu gehören die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Rücktrittsklauseln des Ausbildungsvertrages.

Sind Sie sich bei einer Massnahme nicht sicher, sollten Sie die Ausgleichszahlungen im Falle des Rücktritts unbedingt im Auge behalten.

Rechtzeitig zurücktreten spart bares Geld

Häufig haben Sie ein 14-tägiges Rücktrittsrecht von Verträgen, die sie abschliessen. Während dieser Zeitspanne dürfen keine Kosten erhoben werden.

Manchmal sind langfristig vereinbarte Seminare oder Schulungen auch noch einige Wochen oder Tage vor deren Begin kündbar. Je näher der Weiterbildungsbeginn rückt und je aufwändiger die Massnahmen sind, umso höher sind auch die Stornogebühren.

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