Vorsorge Oberland: Das 3-Säulen-System in der Schweiz
Ein gesichertes Einkommen im Alter: Doch wer sich allein auf die AHV verlässt, erlebt bei der Pensionierung meist eine Überraschung.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Schweizer Altersvorsorge beruht auf AHV, Pensionskasse und privater Vorsorge.
- Wer alle drei Säulen kennt, erkennt seine Vorsorgelücke früh genug für Korrekturen.
- Oft wird sich für die Pensionskassenleistung als Kapital statt als Rente entschieden.
Wer in der Schweiz einer Erwerbstätigkeit nachgeht, zahlt praktisch vom ersten Lohn an in die Altersvorsorge ein. Das System ruht auf drei Säulen, die unterschiedliche Aufgaben erfüllen.
Die erste Säule deckt den Grundbedarf
Die AHV bildet das Fundament und ist für alle obligatorisch, die in der Schweiz wohnen oder hier einer bezahlten Arbeit nachgehen. Sie folgt dem Umlageverfahren, bei dem die Beiträge der Erwerbstätigen unmittelbar an die heutigen Rentnerinnen und Rentner fliessen. Und zwar so, dass kein persönliches Sparkonto entsteht.
Die spätere Rentenhöhe hängt von den angerechneten Beitragsjahren und vom durchschnittlichen Einkommen ab. Wobei Erziehungs- und Betreuungsgutschriften zusätzlich berücksichtigt werden.
2026 beträgt die minimale Altersrente 1260 Franken pro Monat und die maximale 2520 Franken. Während Ehepaare zusammen höchstens 3780 Franken erhalten.

Im Dezember 2026 wird erstmals die 13. AHV-Rente ausbezahlt, und zwar als Zuschlag zur regulären Dezemberrente. Wer längere Zeit im Ausland lebt oder über Monate hinweg nichts verdient, riskiert Lücken im Beitragsverlauf.
Schon ein einziges fehlendes Jahr kürzt die Altersrente spürbar, weshalb Nichterwerbstätige nach einem Studium oder in einer längeren Auszeit einen Mindestbeitrag leisten müssen.
Die zweite Säule hängt direkt am Lohn
Die berufliche Vorsorge ergänzt die AHV, arbeitet aber nach einem anderen Prinzip, nämlich dem Kapitaldeckungsverfahren mit einem individuellen Altersguthaben.
Obligatorisch versichert ist, wer bei einem Arbeitgeber mehr als 22'680 Franken im Jahr verdient. Arbeitgeber und Arbeitnehmende tragen die Beiträge gemeinsam, wobei die Firma mindestens die Hälfte übernehmen muss.

Vom Bruttolohn zieht die Pensionskasse den Koordinationsabzug von 26'460 Franken ab, sodass nur der verbleibende Teil versichert ist. Teilzeitpensen und mehrere kleine Anstellungen führen aus diesem Grund häufig zu einem auffallend tiefen versicherten Lohn und damit zu einem bescheidenen Guthaben.
Der gesetzliche Mindestumwandlungssatz liegt seit Jahren unverändert bei 6,8 Prozent. Für den überobligatorischen Teil legt jede Kasse ihren eigenen Satz fest.
Vorsorge Oberland: Kapital oder Rente?
Wie das Bundesamt für Statistik in seiner Statistik zur Alterssicherung von 2025 zeigt, bezogen 45 Prozent der Neurentnerinnen und Neurentner ihre Pensionskassenleistung ausschliesslich als Kapital.

36 Prozent entschieden sich für eine reine Rente. Währenddessen kombinierten 19 Prozent beide Bezugsformen und wählten damit einen Mittelweg. Dieselbe Erhebung hält fest, dass 92 Prozent der Arbeitnehmenden Beiträge an die zweite Säule leisten. Bei Selbstständigerwerbenden dagegen nur 22 Prozent.
Eine Rente sichert ein Einkommen bis ans Lebensende. Ein Kapitalbezug verschiebt hingegen das Anlagerisiko.
Die dritte Säule bleibt freiwillig und steuerlich attraktiv
Die private Vorsorge schliesst die Lücke, welche die beiden ersten Säulen offenlassen. In der Säule 3a dürfen Erwerbstätige mit Pensionskasse 2026 höchstens 7258 Franken einzahlen und diesen Betrag vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehen.

Ohne Anschluss an eine Pensionskasse sind 20 Prozent des Erwerbseinkommens möglich, maximal jedoch 36'288 Franken pro Jahr.
Das Guthaben ist gebunden und wird in der Regel frühestens fünf Jahre vor dem Referenzalter zugänglich. Ausnahmen bestehen beim Kauf von Wohneigentum, beim Wechsel in die Selbstständigkeit oder bei einem definitiven Wegzug aus der Schweiz.
So tragfähig ist das Zusammenspiel wirklich
Die drei Säulen sollen gemeinsam rund 60 Prozent des letzten Lohnes ersetzen. Doch dieser Richtwert wird längst nicht von allen Versicherten erreicht. Wie das Bundesamt für Sozialversicherungen 2025 festhält, bezogen im Dezember 2025 insgesamt 2'635'200 Personen in der Schweiz oder im Ausland eine Altersrente.

Rund zwölf Prozent der Altersrentnerinnen und Altersrentner waren zusätzlich auf Ergänzungsleistungen angewiesen. Dieser Anteil hat gegenüber dem Vorjahr leicht zugenommen.
Was sich im eigenen Dossier prüfen lässt
Der Vorsorgeausweis der Pensionskasse zeigt das angesparte Guthaben, den voraussichtlichen Rentenbetrag sowie die Möglichkeit freiwilliger Einkäufe, die zusätzlich Steuern sparen.

Der Kontoauszug der Ausgleichskasse deckt allfällige Beitragslücken auf und ist bei jeder Ausgleichskasse kostenlos erhältlich. Beide Dokumente ergänzen sich, denn erst zusammen zeigen sie das voraussichtliche Einkommen nach der Pensionierung.
Wer diese Grundlagen kennt, kann den Bedarf in der dritten Säule nüchtern abschätzen, statt nach Gefühl zu entscheiden.












