Karrierechancen können durch eine Weiterbildung erhöht werden. Die anfallenden Kosten können Sie im Rahmen der Steuererklärung geltend machen.
Weiterbildung Steuererklärung
Gewisse Kosten für die Weiterbildung können auch von den Steuern abgezogen werden. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Kosten für eine Weiterbildung im beruflichen Kontext mindern die jährliche Steuerlast.
  • Hobbykurse werden von den Finanzämtern grundsätzlich gestrichen.
  • Bis zu 12‘000 Franken können jährlich abgesetzt werden.
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Die kantonalen Steuerbehörden differenzieren beim Abzug von Aus- und Weiterbildungskosten sehr genau. Hierbei werden nur berufsorientierte Lehrgänge, welche auf die aktuelle oder zukünftige Berufstätigkeit ausgelegt sind, anerkannt. Gängige Lehrgänge sind unter anderem Kurse zum erneuten Abschluss der Sekundarstufe II, Lehrgänge an den höheren Fachschulen und den Hochschulen. Auch spezielle Fach- und Sprachkurse im beruflichen Kontext werden anerkannt.

Weiterbildung Steuern
Bis zu 12'000 Franken können pro Jahr für eine Weiterbildung von den Steuern abgezogen werden. - Pexels

Durch die Prüfer werden jedoch einige Weiterbildungskurse gnadenlos gestrichen. Hierzu zählen Sport-, Tanz- oder Zeichenkurse, da diese am ehesten dem Hobbybereich zugeordnet werden können. Grundsätzlich werden die Kosten für Kurse gestrichen, in denen erstmalig ein Schulabschluss erreicht werden soll. Hierzu zählen klassisch das Matura, die Fachmaturität oder auch das eidgenössische Fähigkeitszeugnis.

Weiterbildung: Diese Kostenanteile werden anerkannt

Nicht nur die reinen Kurskosten können in die Steuererklärung eingetragen werden. Als Steuerpflichtiger können Sie ebenso alle Kosten für Kursmaterial absetzen. Dazu gehören auch die erforderliche technische Ausrüstung, Reise- und Fahrtkosten und anfallende Kosten für die Unterkunft und Verpflegung.

Pro Steuerjahr gilt eine Obergrenze. Unabhängig der Art Ihrer Beschäftigung sind die Weiterbildungskosten auf 12'000 Franken pro Jahr gedeckelt. Höhere Kosten können nicht in der Steuererklärung berücksichtigt werden.

Planen Sie, in nächster Zeit eine Weiterbildung zu machen oder den Job zu wechseln?

Sollte Ihr Arbeitgeber die Kosten der Weiterbildung übernommen haben, ist der Abzug grundsätzlich ausgeschlossen. Nur selbst getragene Aufwendungen können berücksichtigt werden. Heben Sie insofern alle entsprechenden Belege, Rechnungen und Quittungen sorgfältig auf.

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