Stadt Zürich

Obergericht Zürich verurteilt Ex-Gewerkschafter zu 24 Monaten

Keystone-SDA Regional
Keystone-SDA Regional

Zürich,

Der Weiterzug ans Zürcher Obergericht hat einem Ex-Funktionär der Kabinenpersonal-Gewerkschaft Kapers nichts gebracht: Das Gericht verurteilte den 45-Jährigen zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten und zu einem Landesverweis von fünf Jahren.

Der ehemalige Kapers-Funktionär war für Finanzen und Mitgliederbetreuung zuständig. Dabei zweigte er über eine halbe Million Franken für sich selber ab. (Symbolbild)
Der ehemalige Kapers-Funktionär war für Finanzen und Mitgliederbetreuung zuständig. Dabei zweigte er über eine halbe Million Franken für sich selber ab. (Symbolbild) - Keystone/ENNIO LEANZA

«Da wurden nicht nur ein paar Eier gestohlen», sagte die Richterin bei der Urteilseröffnung. Der Beschuldigte habe über eine halbe Million Franken Solidaritätsbeiträge der Kabinenpersonal-Gewerkschaft Kapers für sich abgezweigt. «Diese Gelder hätten für den Arbeitsfrieden verwendet werden sollen.»

Der Verurteilte war im Kapers-Vorstand für Finanzen und Mitgliederbetreuung zuständig. Mit gefälschten Rechnungen zweigte er dabei 542'000 Franken vom Gewerkschaftskonto auf sein Privatkonto ab. Er war geständig, schob die Schuld anfänglich aber auf «unbekannte Dritte» ab, die ihn wegen Spielschulden erpresst hätten.

Das Obergericht bestätigte die erstinstanzliche Verurteilung des Bezirksgerichts Bülach vom Oktober 2024 und sprach ihn wegen gewerbsmässigen Betrugs und Urkundenfälschung schuldig. Das Gericht bestätigte auch das Strafmass: 24 Monate bedingt. Neu aber mit einer Probezeit von drei statt zwei Jahren.

Ein herber Schlag war für den Deutschen jedoch der Landesverweis von fünf Jahren. Auch diesen bestätigte das Obergericht – und nur deswegen hatte er seinen Fall an die nächste Instanz gezogen. Er wollte diesen unbedingt verhindern.

Der ehemalige Flugbegleiter der Swiss stammt aus dem Dreiländereck und hat einen grossen Teil seines Freundeskreises in der Schweiz. Das schwule Umfeld spiele sich in Basel ab, nicht im kleinstädtischen Lörrach, sagte er vor Obergericht. Auch Therapeutin und Fitnesscenter seien in der Schweiz. Ein Landesverweis sei für ihn «ein Ausschluss vom alltäglichen Leben». Sein kompletter sozialer und privater Lebensraum werde damit zerstört.

Das Gericht sah in seiner Situation jedoch keinen persönlichen Härtefall. Er arbeite und lebe ja in Deutschland. Ein Landesverweis sei nur schon deshalb angezeigt, weil «wir nicht mit gutem Gewissen davon ausgehen können, dass sicher nie mehr etwas passiert». Schliesslich sei er einschlägig vorbestraft.

Die Staatsanwaltschaft zog den Fall ebenfalls vor Obergericht. Sie forderte eine härtere Bestrafung: Von den 24 Monaten Freiheitsstrafe bedingt sollte der heutige Projektleiter 9 absitzen. Er sei keineswegs einsichtig und zeige eine ausgeprägte «Opferhaltung».

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hat er zudem keine gute Prognose. Er mache zwar eine Therapie, seine Spielsucht werde dort aber nicht thematisiert. Diese sei aber der Auslöser für seine Taten gewesen.

Der Deutsche ist derzeit daran, die halbe Million Franken an die Gewerkschaft zurückzuzahlen. Bisher hat er 25'000 Franken geschafft. Macht er in dem Tempo weiter, dauert die Rückzahlung noch zwanzig Jahre. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Kommentare

Weiterlesen

x
145 Interaktionen
Eine tote Person
Engelberg Gondel Absturz
187 Interaktionen
Engelberg-Absturz

MEHR AUS STADT ZüRICH

1 Interaktionen
Zürich
1 Interaktionen
Zürich
Stadt Zürich Verwaltung
Zürich