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Kostenloses Handgepäck? EU-Abgeordnete für Neuregelung

Keystone-SDA
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Belgien,

Europaabgeordnete setzen sich fraktionsübergreifend dafür ein, dass Passagiere künftig zwei kleine Gepäckstücke kostenlos mit an Bord nehmen dürfen.

Handgepäck
Fraktionsübergreifend setzen sich Europaabgeordnete dafür ein, dass Flugreisende Anspruch auf kostenloses Handgepäck erhalten. (Archivbild) - dpa

Europaabgeordnete machen sich fraktionsübergreifend für den Anspruch von Flugreisenden auf kostenloses Handgepäck stark. Eine Mehrheit im Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments stimmte dafür, dass Passagiere künftig das Recht haben sollen, zwei kleine Gepäckstücke ohne Zusatzgebühr mit an Bord nehmen zu dürfen.

Sie sollen dem Willen der Parlamentarier nach zum einen ein kleines Gepäckstück wie eine Handtasche, Rucksack oder Laptop (Maximalmasse von 40x30x15 Zentimeter) und zudem ein weiteres kleines Handgepäckstück wie einen Koffer mitnehmen dürfen.

Der Koffer darf den Angaben zufolge maximal 46 Zentimeter hoch sein, zudem sollen alle drei Kantenmasse addiert maximal 100 Zentimeter lang sein dürfen. Die Abgeordneten wollen auch sicherstellen, dass Kinder unter zwölf Jahren ohne Zusatzkosten neben ihrer Begleitperson sitzen können. Bevor neue Regeln in Kraft treten können, muss noch ein Kompromiss mit den EU-Staaten gefunden werden.

Grundlage der Diskussion ist ein vor Jahren vorgelegter Vorschlag zu einer Reform der derzeit geltenden Rechte für Flugreisende. In dem Zuge sollen etwa auch Entschädigungszahlungen bei Verspätungen neu geregelt werden.

EU plant neue Entschädigungsregeln

Anfang des Monats hatten sich die EU-Staaten gegen grossen Widerstand aus Deutschland dafür ausgesprochen, dass Fluggäste künftig erst nach vier Stunden Verspätung entschädigt werden sollen. Die Vier-Stunden-Regel soll dem Willen der Minister zufolge für Distanzen bis 3500 Kilometer gelten. Für längere Flugreisen ist eine Frist von sechs Stunden vorgesehen. Dafür soll es dem Kompromiss der EU-Staaten zufolge künftig 300 beziehungsweise 500 Euro Entschädigung geben.

Bislang besteht für Fluggäste pauschal ab drei Stunden Verspätung Anspruch auf Entschädigung, sofern die Airline diese verschuldet. Konkret gibt es 250 Euro für Flüge bis 1500 Kilometer; 400 Euro für Flüge bis 3500 Kilometer und 600 Euro für Langstreckenflüge mit mehr als 3500 Kilometern.

Der FDP-Europaabgeordnete und gleichzeitig einer der Verhandlungsführer des Parlaments, Jan-Christoph Oetjen, kündigte Widerstand gegen die Position der EU-Staaten an. Seiner Einschätzung nach ist es fraktionsübergreifend eine rote Linie, von der Drei-Stunden-Regel abzuweichen.

Auch die verkehrspolitische Sprecherin der Europa-SPD, Vivien Costanzo, sagte, es sei indiskutabel, die Entschädigungsregeln abzuschwächen. Ihr CDU-Amtskollege Jens Gieseke teilte mit, das Parlament lege klare und zumutbare Pflichten für die Beförderer fest. Oetjen geht davon aus, dass die Verhandlungen mit den EU-Staaten im Oktober starten werden und hofft, «kurz vor Weihnachten oder Anfang nächsten Jahres mit dem Prozess fertig zu sein».

Kommentare

User #3543 (nicht angemeldet)

Dann werden wohl die Fluggesellschaften die Gewichts Limite runtersetzen beim Handgepäck... Oh man, die EU ist ein Witz.

User #4899 (nicht angemeldet)

Ein Gepäckstück und dies klar definiert.. Mehr sollte verboten werden..!

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