Corona-Schnelltests ab 11. Oktober nicht mehr kostenlos

DPA
DPA

Deutschland,

Die Abschaffung kostenloser Corona-Schnelltests rückt näher. Nach einem entsprechenden Bund-Länder-Beschluss erschien die ab 11. Oktober geltende Verordnung nun im Bundesanzeiger. Übergangsregeln soll es für Kinder und Schwangere geben.

Ab dem 11. Oktober sind Corona-Schnelltests nicht mehr kostenlos. Nur für Schwangere und Kinder unter 12 wird es Übergangsregeln geben. Foto: Stefan Sauer/dpa
Ab dem 11. Oktober sind Corona-Schnelltests nicht mehr kostenlos. Nur für Schwangere und Kinder unter 12 wird es Übergangsregeln geben. Foto: Stefan Sauer/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Corona-Schnelltests müssen ab 11.

Oktober meist selbst bezahlt werden. Generell gratis bleiben sie noch für Menschen, die sich nicht impfen lassen können, darunter Kinder unter 12 Jahren. Das legt eine neue Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums fest, die einen entsprechenden Bund-Länder-Beschluss umsetzt.

Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten hatten , dass das vom Bund seit Anfang März finanzierte Angebot für kostenlose «Bürgertests» für alle enden soll. Da inzwischen kostenlose Impfungen für alle möglich sind, sei eine dauerhafte Übernahme der Test-Kosten durch die Steuerzahler nicht länger nötig, hiess es zu Begründung.

Übergangsregeln für Kinder und Schwangere

Die im Bundesanzeiger verkündete Verordnung legt aber auch einige Übergangsregeln fest. So können Kinder von 12 bis 17 Jahren und Schwangere noch bis 31. Dezember mindestens einen kostenlosen Test pro Woche machen. Grund ist, dass für sie erst seit kürzerer Zeit eine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) vorliegt - daher soll noch länger Zeit für eine Impfung bleiben.

Generell weiter gratis testen lassen können sich laut der Verordnung Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder erst in den letzten drei Monaten vor dem Test 12 Jahre alt geworden sind. Gratis bleibt es unter anderem auch für Menschen, die zum Beenden einer Quarantäne wegen einer Corona-Infektion einen Test brauchen.

Für kostenlose Schnelltests Ausweis erforderlich

Um auch ab dem 11. Oktober kostenlose Schnelltests zu bekommen, muss man bei der Teststelle einen amtlichen Ausweis mit Foto vorlegen - bei Kindern ist so auch das Alter nachzuweisen. Extra Nachweise wie ein ärztliches Zeugnis sind nötig, wenn man sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann - eine Diagnose muss nach Ministeriumsangaben nicht angegeben werden. Zum Nachweis einer Schwangerschaft kann demnach der Mutterpass genutzt werden.

Kommentare

Weiterlesen

Universität Zürich
91 Interaktionen
Lernstoff weg
a
1 Interaktionen
Berikon AG

MEHR IN NEWS

Kantonspolizei Aargau
A1 bei Lenzburg AG
rossmann die schweiz
Migros sagt Nein
Bundesinnenminister
8 Interaktionen
Razzia
usa china
Neue Wege

MEHR CORONAVIRUS

long covid
23 Interaktionen
Seit Corona
aufbaufonds
2 Interaktionen
Laut Prüfern
Long Covid
69 Interaktionen
Bern
Corona
Corona

MEHR AUS DEUTSCHLAND

brandstiftung
2 Interaktionen
Wegen Jugendlichen
krebserkrankung patrice aminati
1 Interaktionen
Symptome
«Bin sehr traurig»
Schule Deutschland
15 Interaktionen
Hohe Bussen