Verwaltungsgericht lässt Halterin von bissigem Hund abblitzen

Keystone-SDA Regional
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Zürich,

Eine Hundehalterin aus dem Kanton Zürich muss künftig auf ihren Liebling verzichten: Nachdem er fünf Mal zugebissen hatte und auch Kinder verletzte, beschlagnahmte das Veterinäramt das Tier. Zu Recht, findet das Verwaltungsgericht.

Ein Hund aus dem Kanton Zürich biss immer wieder zu. Auch die Leinen- und Maulkorbpflicht half nicht. (Symbolbild)
Ein Hund aus dem Kanton Zürich biss immer wieder zu. Auch die Leinen- und Maulkorbpflicht half nicht. (Symbolbild) - KEYSTONE/APA/APA/GEORG HOCHMUTH

«Der Verzicht auf das Tier muss der Halterin zugemutet werden, auch wenn sie diese Massnahme persönlich hart trifft», schreibt das Verwaltungsgericht in seinem Urteil. Die Bevölkerung habe das Risiko einer weiteren Bissattacke nicht hinzunehmen. Auch wenn keines der Opfer bleibende physische Schäden davongetragen habe.

Was nun mit dem Hund passiert, ist noch offen. Die Halterin zog das Urteil ans Bundesgericht weiter. Erst bei einem rechtskräftigen Entscheid wird das Veterinäramt prüfen, ob das Tier eingeschläfert wird oder nicht. Es neu zu platzieren, dürfte angesichts seines Alters und seiner Vorgeschichte aber schwierig werden.

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Das Veterinäramt verhängte zwar bereits 2024 eine Leinenpflicht. Später folgte zusätzlich eine Maulkorbpflicht. Dies nützte jedoch wenig. Die Halterin ist «vehemente Maulkorb-Gegnerin», so das Urteil des Verwaltungsgerichts. Sie dürfte es mit der Massnahme also nicht sehr genau genommen haben.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts führt eine ganze Liste von schmerzhaften Vorfällen auf, die teilweise im Spital endeten: Bereits im Jahr 2018 schnappte der Hund zu, als er auf dem Boden lag und ihm jemand auf die Pfote gestanden war. Später ging er ohne Vorwarnung auf einen Passanten los und biss ihn ins Bein. Ein anderes Mal traf es eine E-Bike-Fahrerin.

In zwei Fällen waren Kinder betroffen, die mit dem Velo «verbotenerweise auf dem Trottoir fuhren» respektive «wild fuchtelnd» auf den Hund zurannten, wie es die Halterin ausdrückte. Im Mai 2025 beschlagnahmte das Veterinäramt das Tier schliesslich.

In 45 E-Mails ans Veterinäramt forderte die Halterin daraufhin die «unverzügliche Herausgabe» des Hundes. Bei allen Vorfällen sah sie die Schuld bei den Opfern, nicht bei ihrer Erziehung.

Kommentare

User #2526 (nicht angemeldet)

Es sollten nur Personen Hunde halten dürfen, die ihn für die Arbeit brauchen. Nur als psychologische Stütze bzw. als Ersatzfreund sollten Hunde generell verboten werden. Gilt besonders in der Stadt.

User #1770 (nicht angemeldet)

Also dass ein Hund schnappt, wenn man ihm auf die Pfote tritt, das kann ich durchaus verstehen. Schnappen ist nicht beissen. Aber anscheinend hat die Dame auch nicht an der Leine gehabt, denn ansonsten hätten wohl viele "Attacken" vermieden werden können.

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