Muolen SG: Hündin reisst sich von Leine los – und beisst Hund

    Die Hündin eines Halters aus Muolen SG hat sich im Frühling von einer Leine losgerissen und einen Hund attackiert. Die Staatsanwaltschaft erliess gegen den Halter der Hündin einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Tierquälerei. Das angegriffene Tier musste mit einer Bissverletzung zum Tierarzt gebracht werden.

    Eine Hündin riss sich in Muolen von einer Leine los und biss einen Hund. (Symbolbild)
    Eine Hündin riss sich in Muolen von einer Leine los und biss einen Hund. (Symbolbild) - Keystone/DPA-Zentralbild/SOEREN STACHE

    An einem Abend im März spazierte ein Mann mit seinem Hund an einem Haus mit Scheune vorbei, als sich eine darin angeleinte Hündin von der Leine losriss. Sie attackierte den vorbeigehenden Hund und biss diesen in den Rücken, wie aus einem rechtskräftigen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen hervorgeht.

    Der Vorfall wäre vorhersehbar und vermeidbar gewesen, heisst es von der Staatsanwaltschaft weiter. Denn der Halter habe gewusst, dass seine Hündin gegenüber Artgenossen «nicht immer freundlich gesinnt» sei. Das Gefährdungspotential war ihm bekannt.

    Die Staatsanwaltschaft nimmt damit Bezug auf einen früheren Vorfall. Die Hündin hatte 2022 bereits einmal einen Hund gebissen. Das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen des Kantons St. Gallen (AVSV) reagierte damals mit einer schriftlichen Verwarnung.

    Tierarztrechnung übernommen

    Die Hündin hätte beim Vorfall im März 2026 besser angeleint sein müssen. Die Leine war alt. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hätte das Tier mit einer neuen Leine samt Froschkarabiner gesichert sein müssen.

    Der Hundehalter habe somit zwar nicht gänzlich auf Sicherungsmassnahmen verzichtet. Weil er aber seiner Sorgfaltspflicht nicht genügend nachgekommen war, wurde er per Strafbefehl wegen fahrlässiger Tierquälerei verurteilt.

    Die Geldstrafe für den Hundehalter beträgt 30 Tagessätze à je 60 Franken. Die Probezeit dauert zwei Jahre. Unmittelbar bezahlen muss er Gebühren von 600 Franken.

    Zudem beglich der wegen fahrlässiger Tierquälerei verurteilte Mann die Tierarztrechnung für die Behandlung des gebissenen Hundes, wie aus dem Strafbefehl weiter hervorgeht. Die Hündin, die sich losgerissen hatte, wurde im Mai eingeschläfert.

    Kommentare

    User #5829 (nicht angemeldet)

    Oh mein Gott! Das ist Arttypisches Verhalten. Wann endlich lernt es der Mensch. Auch bei Hunden mögen diese sich Untereinander nicht. Nur bei denen wird halt gleich gekämpft und eben gebissen. Der Halter zumal angelehnt kann nix dafür!

    User #5860 (nicht angemeldet)

    Solange Hunde Hunde beissen ist das egal.

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