Hygienefälle in Gastrobetrieben – SVP fordert die Namen!
Wiederholte Hygieneverstösse in zwei Wiler Gastrobetrieben sorgen für politische Diskussionen. Die Anonymität der betroffenen Betriebe wird nun hinterfragt.

Das Wichtigste in Kürze
- In zwei Wiler Gastrobetrieben kam es wiederholt zu Hygieneverstössen.
- Nun fordert SVP-Stadtparlamentarier Andreas Hüssy eine Veröffentlichung der Namen.
- Geschehe dies nicht, schade das dem Ruf der Wiler Gastronomie, so Hüssy.
Die Berichterstattung über zwei Wiler Gastrobetriebe mit wiederholten Hygieneverstössen hat politische Konsequenzen. SVP-Stadtparlamentarier Andreas Hüssy hat beim Stadtrat eine Interpellation eingereicht.
Er verlangt eine Überprüfung der heutigen Informationspraxis und stellt die Frage, ob der Konsumentenschutz ausreichend gewährleistet ist. Gemäss den veröffentlichten Strafbefehlen wurden in den betroffenen Betrieben über längere Zeit erhebliche Hygienemängel festgestellt.
Beanstandet wurden unter anderem erhöhte Keim- und Bakterienbelastungen in Lebensmitteln sowie wiederholte Verstösse gegen die Hygienevorschriften. Trotz mehrerer Kontrollen und Nachkontrollen seien die Mängel nicht nachhaltig behoben worden.
Für Hüssy ist problematisch, dass die Namen der betroffenen Betriebe nicht veröffentlicht wurden. Dadurch entstehe in der Öffentlichkeit der Eindruck, die Wiler Gastronomie insgesamt sei von solchen Missständen betroffen.

Dies schade den zahlreichen Restaurants, Cafés und Imbissbetrieben, die täglich gesetzeskonform und mit hohen Hygienestandards arbeiten. Mit seiner Interpellation will der SVP-Politiker unter anderem wissen, wieder Stadtrat die Auswirkungen solcher anonym veröffentlichten Fälle auf den Ruf der Wiler Gastronomie beurteilt.
Zudem fragt er, ob die heutige Informationspraxis den Konsumentenschutz ausreichend gewährleistet oder ob gegenüber dem Kanton eine Anpassung angeregt werden soll. Weiter verlangt Hüssy Zahlen zu den Lebensmittelkontrollen der vergangenen fünf Jahre.
Er möchte unter anderem erfahren, wie viele Gastrobetriebe kontrolliert wurden, wie viele Beanstandungen ausgesprochen wurden, wie oft Nachkontrollen notwendig waren und in wie vielen Fällen Betriebe vorübergehend geschlossen oder mit einem Tätigkeitsverbot belegt wurden.
Besonders kritisch formuliert Hüssy seine letzte Frage. Wenn selbst wiederholte und über Jahre dokumentierte Hygieneverstösse mit erhöhten Keimbelastungen nicht ausreichten, um die Öffentlichkeit über die betroffenen Betriebe zu informieren, stelle sich die grundsätzliche Frage, wo die Behörden die Grenze ziehen.
Aus seiner Sicht müsse geklärt werden, ob es erst eines grösseren Krankheitsausbruchs oder gar eines Todesfalls bedürfe, bevor der Schutz der Bevölkerung höher gewichtet werde als die Interessen eines fehlbaren Betriebs.
Der Stadtrat wird die Interpellation nun prüfen und zu den aufgeworfenen Fragen Stellung nehmen.
Hinweis
Dieser Artikel ist zuerst in den «Wiler Nachrichten» erschienen.












