Für GLP logischer Schritt, EVP sieht unnötigen Zwang

    Sacha Beuth
    Sacha Beuth

    Zürich,

    Am 27. September stimmt der Kanton über das Patientinnen- und Patientengesetz ab. GLP und EVP sind sich bei der geplanten Regelung zum assistierten Suizid uneinig.

    Assistierter Suizid soll auch in privaten Heimen toleriert werden.
    Assistierter Suizid soll auch in privaten Heimen toleriert werden. - Adobe Stock

    Menschen, die unheilbar krank in einem Spital oder Pflegeheim liegen, sehen manchmal keinen anderen Ausweg mehr, als ihr Leben selbstbestimmt zu beenden. Immer wieder wird dabei die Unterstützung einer Sterbehilfeorganisation in Anspruch genommen.

    So sterben in der Schweiz laut «tagesanzeiger.ch» jährlich rund 1800 Personen mittels assistiertem Suizid, davon allein knapp 700 im Kanton Zürich. Tendenz steigend. Gegenwärtig muss der assistierte Suizid jedoch nur in denjenigen Alters- und Pflegeheimen geduldet werden, die von einer Gemeinde beauftragt sind oder von ihr betrieben werden.

    Mit der kantonalen Vorlage «Patientinnen- und Patientengesetz und Gesundheitsgesetz (Änderung vom 30. März 2026; Gegenvorschlag zur Volksinitiative ‹Selbstbestimmung am Lebensende auch in Alters- und Pflegeheimen ›)», die am 27. September zur Abstimmung gelangt, soll dies geändert werden.

    sterbehilfe
    In der Schweiz sterben jährlich rund 1800 Personen mittels assistiertem Suizid. (Symbolbild) - keystone

    Sie sieht vor, dass künftig auch private Heime sowie alle Spitäler in ihren Räumen Sterbehilfe dulden müssen.

    Nur zwei Ausnahmen

    Die von den Sterbehilfeorganisationen Dignitas und Exit eingereichte Volksinitiative wäre sogar noch umfassender gewesen und hätte assistierten Suizid auch in psychiatrischen Kliniken und Gefängnissen vorgesehen. Das ging jedoch dem Kantonsrat zu weit, weshalb er einen Gegenvorschlag ausarbeiten liess.

    Dieser wurde angenommen, worauf zwar die Initianten ihr Volksbegehren zurückzogen, zugleich aber gegen den Gegenvorschlag das Referendum ergriffen wurde, weshalb über diesen nun abgestimmt wird. Trotz der Abschwächung stösst die Vorlage bei Regierungsrat, SVP, EDU und EVP nicht auf Gegenliebe.

    Letzterer ist insbesondere die Ausdehnung auf die Spitäler ein Dorn im Auge. «Aus unserer Sicht besteht dazu kein Bedarf», betont Sandra Gallizzi, Co-Präsidentin der EVP Stadt Zürich, Mitglied der Geschäftsleitung EVP Kanton Zürich und Alt-Gemeinderätin.

    Suizid sei heute bereits in über 90 Prozent aller Zürcher Pflegeheime (laut tagesanzeiger.ch in 200 von 220, die Red.) möglich. «Gleichzeitig soll es auch Institutionen geben dürfen, die ihn aus ethischen, religiösen oder fachlichen Gründen nicht zulassen. Wahlfreiheit muss für alle Seiten gelten.»

    Soll assistierter Suizid in allen Spitälern und privaten Heimen möglich sein?

    Assistierter Suizid bleibe auch bei einem Nein möglich. Die Abstimmung entscheide vor allem darüber, ob auch private Heime und Spitäler dazu gezwungen werden sollen, ihn zu dulden. «Genau diesen Zwang lehnen wir ab.»

    Auftrag ist: Leben erhalten

    Dass Spitäler ebenfalls assistierten Suizid dulden sollen, ist wiederum der Hauptgrund, warum sich der Regierungsrat gegen die Vorlage entschied. Schliesslich bestehe der Auftrag des dortigen Personals darin, die Gesundheit der Patientinnen und Patienten zu erhalten, wiederherzustellen und zu fördern.

    In Fällen, wo dies nicht möglich sei, komme die Palliativpflege zum Zug. Nur wenn eine Rückkehr nach Hause unzumutbar sei, soll auch in Spitälern assistierter Suizid geduldet werden. Ein Recht dazu gehe aber zu weit.

    Auch Gallizzi befürchtet eine mentale Zusatzbelastung für das Personal: «Mitarbeitende können dadurch in Gewissenskonflikte geraten – selbst wenn sie nicht direkt am Suizid mitwirken.» Anders sehen dies die Befürworter um Kantonsrat, SP, Grüne, Mitte, AL und GLP.

    «Selbstbestimmung darf nicht von der Trägerschaft einer Institution abhängen», ist Martina Novak, Kantonsrätin GLP 7 und 8, überzeugt. «Ein Heim ist das Zuhause der Bewohnenden. Niemand soll wegen eines persönlichen Entscheids die vertraute Umgebung verlassen müssen. Auch Schwerstkranke im Spital sollen nicht belastend verlegt werden müssen.»

    Ein Gewissenskonflikt beim Personal gäbe es dadurch nicht. «Heilen und Palliativpflege bleiben zentral. Das Personal muss nicht mitwirken, nur hat die Institution externen Organisationen Zutritt zu gewähren. So bleibt die Gewissensfreiheit gewahrt».

    Zürcher Kantonsrat
    Der Zürcher Kantonsrat. - keystone

    Ob darob zusätzlicher organisatorischer und personeller Aufwand und somit zusätzliche Kosten entstehen, hält Gallizzi für möglich, aber nicht zentral. Derweil sieht Novak keinen Grund für zusätzliches Personal, da externe Organisationen die Begleitung übernehmen würden.

    Zudem würden aufwendige Verlegungen entfallen. «Die Gesundheitskosten dürften somit kaum steigen.» Einig sind sich Novak und Gallizzi hingegen darin, dass es richtig war, psychiatrische Kliniken und Gefängnisse im Gegenvorschlag auszuklammern.

    Beide weisen auf den Therapie- und Schutzauftrag dieser Institutionen hin sowie auf dem Umstand, dass die Urteilsfähigkeit der dort befindlichen Personen beeinträchtigt sein könnte beziehungsweise ein besonderes Abhängigkeitsverhältnis zum Staat bestünde. «Diese Risiken rechtfertigen die Ausnahme», sagt Novak.

    Hinweis

    Dieser Artikel ist zuerst im «Tagblatt Zürich» erschienen.

    Kommentare

    User #1842 (nicht angemeldet)

    Sterbehilfe ist in der Schweiz verboten. Erlaubt ist nur die Sterbebegleitung durch Bereitstellung eines Giftes – aber natürlich nicht in Spitälern. Die Ärzte und die Pflegeeinrichtung dürfen nicht damit in Verbindung gebracht werden.

    User #1282 (nicht angemeldet)

    Man kann gegen den assistierten Suizid sein, darf aber anderen Personen nicht das Recht absprechen, diese Option für sich zu wählen und zwar dort, wo sich diese Person derzeit aufhält. Wenn von den Gegnern der Vorlage verkürzt verlangt wird: "Kein Zwang zur Sterbehilfe", dann werden hier Dinge vermischt, die nicht in diese Diskussion hineingehören. Die einzigen Personen, die zu irgendetwas in diesem Zusammenhang gezwungen werden, sind die Leidenden in den Heimen und/oder Spitälern, die wegen einer "dem heiligen Pankratius" gewidmeten Heimordnung gezwungen werden, ihr neues Zuhause zu verlassen, um zum Sterben an einen einsamen Ort im Nirgendwo zu gehen. All diejenigen, die hier laut herausposaunen, dass sie sich zu nichts gängeln lassen möchten, sollten mal für sich selbst überlegen, ob sie dereinst ebenfalls ihre vertrauten vier Wände zum Sterben verlassen möchten, nur weil es dem heiligen Pankratius so gefällt....

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