Aargauer Parlament weist Gesetz trotz Volksauftrags zurück
Der Aargauer Grosse Rat hat die Umsetzung der Amtsenthebungs-Initiative vorerst gestoppt und das Gesetz auf Antrag der SVP an den Regierungsrat zurückgewiesen.

Der Aargauer Grosse Rat tut sich schwer mit der Umsetzung einer Volksinitiative. Bei der zweiten Beratung des Gesetzes über die Umsetzung der Amtsenthebungs-Initiative hat das Parlament die Vorlage auf Antrag der SVP an den Regierungsrat zurückgewiesen.
Die SVP will mit der Rückweisung erreichen, dass das Gesetz «massiv entschlackt» und auf «absolute Ausnahmefälle» reduziert wird. Die FDP lehnte den Gesetzesentwurf ab; sie war auch gegen die Volksinitiative.
Kantonsverfassung nach Abstimmung geändert
Die Aargauer Stimmberechtigten hatten im Mai 2022 der Volksinitiative «Zur Schaffung der Möglichkeit der Amtsenthebung» mit einem Ja-Stimmenanteil von 84,32 Prozent zugestimmt. Die Kantonsverfassung wurde entsprechend geändert.
Beim Gesetz geht es um die Spielregeln für die Amtsenthebung von Behördenmitgliedern wie Regierungsräte, Stadträte und Parlamentsmitglieder.
Im Dezember des vergangenen Dezembers stimmte das Parlament dem Gesetz, das eine direkte Folge des Verfassungsauftrags ist, nach erster Beratung mit 115 zu 16 Stimmen gut. Die Nein-Stimmen stammten damals aus der FDP-Fraktion.
Neuwahl verändert Parlamentszusammensetzung
Mittlerweile tagt das nach der Neuwahl anders zusammengesetzte Parlament. SP, Grüne und Mitte und auch die GLP sprachen sich gegen die Rückweisung aus.
Regierungsrat und Innendirektor Dieter Egli (SP) zeigte sich vor der Rückweisung ebenfalls «etwas irritiert», dass bei der zweiten Beratung erneut grundsätzliche Fragen aufgeworfen wurden.
Die Volksabstimmung habe einen klaren Auftrag erteilt, hielt Egli fest. Es brauche eine gewisse Tiefe bei der Regelung für eine Amtsenthebung, weil es sich dabei gerade um «absolute Ausnahmefälle» handle.
Unklarheit über zukünftige Vorgehensweise
Umstritten war im Parlament besonders die Frage, ob eine strafrechtliche Verurteilung während einer Amtszeit umgehend dem Büro des Grossen Rates zu melden ist. Rechtskräftige Verurteilungen sollten auch vor der Wahl in ein Amt – wie ins Kantonsparlament – gemeldet werden.
Wie es nach der Rückweisung weitergehen soll, ist derzeit nicht klar. In der Kantonsverfassung steht ein Auftrag zur Regelung einer Amtsenthebung.