Aargauer Gemeindesteueramt kann Einkommen nicht einfach festlegen
Aargauer Spezialverwaltungsgericht hat den Gemeindesteueramt wegen rechtswidriger Ermessensveranlagung kritisiert.

Das Aargauer Spezialverwaltungsgericht Steuern hat ein Gemeindesteueramt gerügt. Dieses legte die Einkünfte aus selbstständiger Erwerbstätigkeit einer Person nach Ermessen auf 65'000 Franken fest – ohne zuvor zusätzliche Angaben vom Steuerpflichtigen einzufordern.
Das Gemeindesteueramt habe weder eine Aufforderung noch eine Mahnung erteilt, heisst es im am Montag publizierten Urteil des Spezialverwaltungsgerichts. Daher habe der notwendige Untersuchungsnotstand gefehlt. «Die Ermessensveranlagung war rechtswidrig», schreibt das Gericht im Urteil.
Die Gemeinde müsse vor der Ermessensveranlagung alle zum Klarstellen des Sachverhalts verfügbaren Mittel ausgeschöpft haben. So müsse der Steuerpflichtige aufgefordert werden, fehlende Unterlagen nachträglich einzureichen. Wenn der Steuerpflichtige die Pflicht zur Nachreichung fehlender Unterlagen nicht erfülle, so müsse er gemahnt werden.
Ehepaar wehrt sich gegen Entscheid
Im konkreten Fall hatte das Gemeindesteueramt das Einkommen aus selbständiger Tätigkeit einer Person für die Steuern 2021 pauschal auf 65'000 Franken festgelegt. Die Betroffenen sind offenbar ein Ehepaar, wie aus dem Urteil hervorgeht.
Sie wehrten sich den Entscheid und verlangten, dass das Einkommen aus selbständiger Tätigkeit auf 35'016 Franken festgelegt wird. Die Steuerkommission der Gemeinde lehnte den Rekurs ab. Die Betroffenen zogen den Entscheid ans kantonale Spezialverwaltungsgericht weiter. Das Kantonale Steueramt sprach sich übrigens für die Abweisung des Rekurses aus.
Neuberechnung und Entschädigung
Das Gemeindesteueramt muss nun bei den Betroffenen die Unterlagen korrekt anfordern und neu rechnen. Während die Verfahrenskosten zu Lasten des Staates gehen, erhalten die Rekursführer eine Entschädigung von 528,70 Franken.