Terror

Wegen Terror-Taten Verurteilte sollen in Frankreich nach Haft überwacht werden

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Frankreich,

Wegen extremistischer Gewalttaten verurteilte Häftlinge sollen in Frankreich künftig nach ihrer Strafverbüssung mehrere Jahre lang weiter überwacht werden können.

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Fahne am Eiffelturm während Gedenken an Terroropfer am 11. März 2020. - POOL/AFP

Das Wichtigste in Kürze

  • Parlament verabschiedet umstrittene Gesetzesregelung.

Die Nationalversammlung in Paris verabschiedete am Montag eine entsprechende Gesetzesregelung, die der Senat bereits zuvor gebilligt hatte. Demnach darf die Justiz wegen Terrordelikten verurteilte Menschen nach ihrer Haftentlassung nicht nur überwachen, sondern gegen sie auch diverse Auflagen verhängen.

Dazu gehören Termine bei einem Strafvollzugsrichter oder die Vorgabe, dass sie an bestimmten Orten wohnen und andere Orte nicht betreten dürfen. Die Massnahmen sollen nur gegen solche Menschen verhängt werden, die zu einer Haftstrafe von mindestens fünf Jahren verurteilt wurden. Gelten können die Massnahmen nach der Strafverbüssung für einen Zeitraum von fünf oder zehn Jahren.

Über die Gesetzesregelung war im Parlament hart verhandelt worden. Ob sie verfassungskonform ist, bleibt umstritten. Der Präsident der Nationalversammlung, Richard Ferrand, kündigte deshalb an, dass er den Verfassungsrat anrufen werde, um das Gesetz zu überprüfen. Die Anwaltsvereinigung CNB hatte das Gesetz bereits Anfang Juni als Angriff auf die Bürgerrechte angeprangert: Es solle «die Strafe nach der Strafe» einführen.

Die Vorsitzende des Rechtsausschusses der Nationalversammlung, Yaël Braun-Pivet, warnte jedoch vor Gefahren durch aus der Haft entlassene Extremisten. In den kommenden drei Jahren kämen rund 150 Häftlinge frei, die wegen Terror-Taten verurteilt wurden. «Manche von ihnen sind weiterhin gefährlich», erklärte die Abgeordnete.

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