Gegenvorschlag zur Baselbieter Kita-Initiative steht
Die Baselbieter Regierung stellt der SP-Initiative «Gebührenfreie Kinderbetreuung für alle Familien» einen Gegenvorschlag im Umfang von 35 Millionen Franken gegenüber. Ursprünglich hat die Regierung von einem Gegenvorschlag abgesehen.

Der am Mittwoch von der Regierung an den Landrat verabschiedete Gegenvorschlag sieht vor, dass sich der Kanton mit einem Sockelbeitrag von 25 Prozent an den Kinderbetreuungskosten beteiligen soll. Dies hatte die Regierung bereits im September angedeutet.
Die Gemeinden bleiben weiterhin für die Subventionen zuständig. Für die Berechnung des Sockelbeitrags spielt gemäss Vorlage das Einkommen der Erziehungsberechtigten eine Rolle. Der kantonale Sockelbeitrag soll zudem nur dann ausgerichtet werden, wenn die Gemeinden bei der Ausrichtung ihrer Subventionen bestimmte Massnahmen zur qualitativen Weiterentwicklung der Kinderbetreuung einhalten.
Die Regierung sei überzeugt, dass mit dem Gegenvorschlag ein substanzieller Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf geleistet werden könne, heisst es weiter.
Insgesamt führt die geplante Totalrevision des Gesetzes über die familienergänzende Kinderbetreuung (FEB) zu jährlichen Mehrkosten von 35 Millionen Franken.
Die Behandlungsfrist für die Initiative im Kanton Basel-Landschaft war verlängert worden. Die Regierung hatte das Volksbegehren zunächst dem Parlament ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung empfohlen. Der Landrat folgte jedoch im Januar 2023 einem Antrag der Justiz- und Sicherheitskommission, die Regierung zur Ausarbeitung eines Gegenvorschlags zu beauftragen.
Die nichtformulierte Kita-Initiative der SP kam im August 2021 zustande. Sie verlangt, dass Kanton und Einwohnergemeinden verpflichtet werden, eine kostenlose und bedarfsgerechte familienexterne Betreuung für Kinder bis zum Eintritt in die erste Primarschulklasse zu gewährleisten. Zudem sollen Arbeitsbedingungen und Qualität in den Kindertagesstätten verbessert werden.






