Die umstrittene Kastenhaltung für Schweine soll in einigen Jahren weitgehend der Vergangenheit angehören.
Schwein in einem Stall in Dortmund
Schwein in einem Stall in Dortmund - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Bundesrat stimmt Verordnung zu mehr Tierschutz - Klöckner sagt Bauern Hilfen zu.

Der Bundesrat stimmte am Freitag für eine neue Verordnung, die mehr Tierschutz vorsieht als die ursprüngliche Vorlage der Bundesregierung. Spätestens nach einer Übergangsfrist von acht Jahren sollen Sauen im Deckzentrum nicht mehr im so genannten Kastenstand gehalten werden, sondern nur noch in der Gruppe.

Eine Fixierung soll dann lediglich kurzzeitig möglich sein - zum Beispiel für die künstliche Besamung oder ärztliche Untersuchungen. Schon während der Übergangszeit müssen die Kastenstände so gestaltet sein, dass die Sauen in Seitenlage ihre Gliedmassen ausstrecken können, ohne dabei an bauliche Hindernisse zu stossen.

Für die Zeit nach Absetzen der Ferkel bis zur nächsten Besamung muss in der Gruppenhaltung eine Bodenfläche von mindestens fünf Quadratmetern je Sau zur Verfügung stehen. Betriebe haben 15 Jahre Zeit, um sich auf die neuen Anforderungen im so genannten Abferkelbereich einzustellen.

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) zeigte sich zufrieden mit der Neuregelung. Sie sprach von einem «grossen Fortschritt für den Tierschutz in Deutschland», der allerdings «anspruchsvoll in der Umsetzung für die Tierhalter ist». Der Bund fördere mit 300 Millionen Euro aus dem Konjunkturprogramm die Tierhalter bei der Umstellung auf mehr Tierwohl.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium zeigte sich zugleich zufrieden mit den langen Übergangsfristen. «Eine sofortige Umsetzung der Massnahmen wäre gerade für kleine Betriebe nicht machbar, ohne sie damit vor unlösbare Schwierigkeiten zu stellen», hiess es in der Erklärung weiter. «Das haben auch die grünen Fachminister der betroffenen Länder erkannt.»

Die Fixierung von Zuchtsauen beim Ferkeln ist seit Jahren stark umstritten. Tierschützer fordern die komplette Abschaffung der Kastenstandhaltung, Landwirte wollen sie so lange wie möglich beibehalten.

Um die Neuregelung der Schweinehaltung war auch im Bundesrat lange gerungen worden. Wegen Uneinigkeiten war das Thema bei der vorangegangenen Bundesratssitzung im Juni vertagt worden. Wenn die Bundesregierung die Vorgaben des Bundesrates umsetzt, kann sie die Verordnung im Bundesgesetzblatt verkünden und anschliessend in Kraft treten lassen.

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