Stadt Osnabrück muss Zeitung Namen der Veranstalter von Corona-Protesten geben
Die Stadt Osnabrück muss der «Neuen Osnabrücker Zeitung» die Namen und die Wohnorte von Menschen nennen, die mehrere Corona-Proteste in der Stadt anmeldeten.

Das Wichtigste in Kürze
- Eilantrag von «Neuer Osnabrücker Zeitung» vor Verwaltungsgericht teils erfolgreich.
Das Verwaltungsgericht Osnabrück gab einem Eilantrag der Zeitung überwiegend statt, wie es am Freitag mitteilte. Konkrete Anschriften müssen demnach aber nicht herausgegeben werden.
Das Gericht wog Pressefreiheit und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gegeneinander ab. Es kam zu dem Ergebnis, dass das Informationsinteresse der Öffentlichkeit hier wichtiger sei. Demonstrationen seien von vornherein auf Publizität ausgelegt, begründete das Gericht seine Entscheidung. Die Öffentlichkeit habe ein legitimes Interesse daran zu erfahren, wer dahinter stehe.
Den Veranstaltern drohe weder eine Stigmatisierung noch eine Gefährdung ihres Rechts auf körperliche Unversehrtheit. Ein «verbreitet anzutreffendes Unverständnis» reiche für eine nachhaltige Schädigung ihres Ansehens nicht aus, erklärte das Gericht weiter.
Es sei berechtigt, dass die Zeitung wissen wolle, ob Menschen aus der Region oder von ausserhalb die Demonstrationen angemeldet hätten. Allerdings habe sie keinen Anspruch darauf, die genauen Adressen zu erfahren, befand das Verwaltungsgericht.