Papst fordert weltweite Abschaffung der Todesstrafe
Papst Leo XIV. dringt auf eine weltweite Abschaffung der Todesstrafe. Diese sei nach der Lehre der Kirche unzulässig.

«Ich unterstütze alle, die sich für die Abschaffung der Todesstrafe in den Vereinigten Staaten von Amerika und weltweit einsetzen», sagte der Papst in einer Videobotschaft anlässlich des 15. Jahrestages der Abschaffung der Todesstrafe im US-Staat Illinois, wie Kathpress meldete.
Er sei dankbar für die Entscheidung des Gouverneurs von Illinois aus dem Jahr 2011, so Leo XIV., der als Robert Francis Prevost 1955 in Chicago geboren wurde.
Würde des Menschen gehe auch nach schwersten Verbrechen nicht verloren
Auch nach der Begehung schwerster Verbrechen gehe diese Würde nicht verloren, bekräftigte der Papst. Ebenso verwies er auf wirksame Haftsysteme, die die Bürgerinnen und Bürger schützen und gleichzeitig den Schuldigen nicht die Möglichkeit der Resozialisierung nehmen.
«Deshalb haben Papst Franziskus und meine Vorgänger immer wieder betont, dass das Gemeinwohl gewahrt und die Anforderungen der Gerechtigkeit erfüllt werden können, ohne auf die Todesstrafe zurückzugreifen», betonte Leo XIV.
Das Recht auf Leben sei die Grundlage aller anderen Menschenrechte, unterstrich der Papst in seiner Botschaft anlässlich der Feier der DePaul University in Chicago zum 15. Jahrestag der Abschaffung der Todesstrafe.
USA will bei der Todesstrafe bleiben
«Ich bete, dass Ihre Bemühungen zu einer stärkeren Anerkennung der Würde jedes Menschen führen und andere dazu inspirieren, sich ebenfalls für diese gerechte Sache einzusetzen», so der Papst.
Die Forderung des Papstes nach Abschaffung der Todesstrafe kam einen Tag nachdem die US-Regierung Bestimmungen zur Durchführung derselben verschärft hatte.
Das US-Justizministerium hatte am Freitag angekündigt, Alternativen zur Giftspritze zu schaffen, da es zunehmend schwierig sei, die dafür nötigen Medikamente zu beschaffen.
Die Regierung von Präsident Donald Trump will deshalb künftig auch Erschiessungskommandos, den elektrischen Stuhl und den Erstickungstod durch Gas als Methoden für Hinrichtungen auf Bundesebene zulassen.














