In Libyen hat ein Berufungsgericht die Kandidatur von Interims-Regierungschef Abdelhamid Dbeibah bei der Präsidentenwahl am 24. Dezember für zulässig erklärt.
Abdelhamid Dbeibah
Abdelhamid Dbeibah - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht in Tripolis weist Einwände gegen Dbeibahs Kandidatur zurück.

Das Gericht wies zwei Einsprüche gegen Dbeibahs Kandidatur zurück, wie libysche Medien am Mittwoch berichteten. Die Antragsteller hatten darauf verwiesen, dass Präsidentschaftskandidaten nach einem im September verabschiedeten Wahlgesetz drei Monate vor der Wahl ihre Mandate niederlegen müssten.

Das Berufungsgericht entschied, sich mit den Einsprüchen zu befassen, die unter anderem von dem einflussreichen früheren Innenminister Fathi Baschagha eingereicht worden waren. Allerdings kam das Gericht nach Angaben von Dbeibahs Anwalt Abdulrauf Kanbidsch zu dem Schluss, dass Dbeibahs Kandidatur zulässig sei. Kanbidsch sagte, der Urteilsspruch sei «endgültig» und eine Berufung «nicht zulässig».

Der Milliardär Dbeibah stammt aus der Hafenstadt Misrata im Westen Libyens. Er erhielt im Februar den Auftrag, das Land auf Parlaments- und Präsidentschaftswahlen vorzubereiten.

Über die Wahlen entbrannte ein Streit, an dem sich Dbeibah und der im Osten und Süden Libyens mächtige General Chalifa Haftar beteiligten. Zusätzlichen Ärger verursachte die Unterschrift des ostlibyschen Parlamentspräsidenten Aguila Saleh unter ein Wahlgesetz. Saleh wird vorgeworfen, damit für den Präsidentschaftskandidaten Haftar einen Vorteil herausholen zu wollen.

Unterstützer Haftars blockierten Anfang der Woche Strassen Richtung Sebah im Süden des Landes. Innenminister Chaled Masen warnte am Dienstag, die anhaltenden Sicherheitsprobleme könnten zu einer Verschiebung der Präsidentschaftwahl im Dezember und der Parlamentswahl im Januar führen. Sie sind Teil eines unter UN-Aufsicht stehenden Demokratisierungsprozesses des Landes, in dessen Zuge auch eine im Oktober 2020 geschlossene Waffenruhe zustandegekommen war.

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