Der Oberbürgermeister von Halle an der Saale, Bernd Wiegand (parteilos), bleibt vorerst suspendiert.
Martplatz von Halle (Saale)
Martplatz von Halle (Saale) - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Landesverwaltungsamt verweist auf Disziplinarverfahren und strafrechtliche Vorgänge.

Das Landesverwaltungsamt lehnte einen Antrag Wiegands auf Aufhebung der vorläufigen Dienstenthebung ab, wie die Behörde am Donnerstag in Halle mitteilte. Ungeachtet der Entscheidung des Landgerichts Halle, das Anfang März eine Anklage gegen den Kommunalpolitiker wegen der sogenannten Impfaffäre abgelehnt hatte, lägen aufgrund des laufenden Disziplinarverfahrens gegen ihn nach wie vor Voraussetzungen für die Dienstenthebung vor.

Gegen Wiegand läuft seit Februar 2021 ein Disziplinarverfahren, in dem es um eine Reihe von Vorwürfen geht. Im Sommer 2021 wurde er vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt vorläufig seines Amts enthoben.

Im Zuge der sogenannten Impfaffäre warf die Staatsanwaltschaft dem Politiker und seiner früheren Büroleiterin gemeinschaftliche veruntreuende Unterschlagung und Fälschung beweiserheblicher Daten vor. Sie sollen dafür gesorgt haben, dass neun Mitglieder des vom Oberbürgermeister geleiteten Krisenstabs sowie acht Stadträtinnen und Stadträte schon Anfang 2021 eine Impfung gegen das Coronavirus erhielten, obwohl sie nach der damals geltenden Priorisierung keinen Anspruch darauf hatten.

Nach Auffassung des Landgerichts war dies nicht rechtswidrig. Es sah darin keinen Straftatbestand. Die Staatsanwaltschaft legte dagegen Beschwerde zum Oberlandesgericht von Sachsen-Anhalt ein.

Im Rahmen des Disziplinarverfahrens prüft das Landesverwaltungsamt noch weitere Vorwürfe gegen Wiegand. Das Amt legt ihm Verstösse unter anderem in Zusammenhang mit der Vorlage des Stellenplans aus dem Jahr 2013 bei der Kommunalaufsichtsbehörde und einem Grundstücksverkauf zur Last.

Sollten sich die Vorwürfe am Ende bestätigen, könnte dies eine «schwere Disziplinarmassnahme» nach sich ziehen, weshalb die Aufrechterhaltung der Suspendierung gerechtfertigt sei, erklärte das Landesverwaltungsamt am Donnerstag. Nicht zuletzt spiele die herausgehobene Stellung eines Oberbürgermeisters sowie die aktuelle «Gemengelage aus Disziplinarverfahren und strafrechtlichen Verfahren» eine Rolle.

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