Richter: Forschende können X in ihrem Heimatland verklagen

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Deutschland,

Ein Berliner Gericht verhandelt, ob die Plattform der Wissenschaft Daten zur Verfügung stellen muss. Ein Urteil im konkreten Fall steht zwar noch aus. Dafür klärt der Richter eine Grundsatzfrage.

X
Wird in der EU gegen X geklagt, muss das nach Einschätzung eines Berliner Richters nicht am Unternehmenssitz in Irland erfolgen. - dpa

Im Streit um die Bereitstellung von Daten der Kurznachrichtenplattform X für Forschungseinrichtungen zeichnet sich vor dem Landgericht Berlin II in Deutschland ein juristisches Patt ab. In dem Verfahren geht es konkret um die Frage, ob X den Forschern öffentlich verfügbare Daten zur Verfügung stellen muss, damit diese eine mögliche Beeinflussung der deutschen Bundestagswahl auf dem Netzwerk untersuchen können.

Auf Herausgabe der Daten hatte die Nichtregierungsorganisation Democracy Reporting International (DRI) geklagt. Sie wird von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unterstützt.

In der Verhandlung am Dienstag fällte Richter Roland Kapps noch kein Urteil. Er liess in seinen Äusserungen jedoch erkennen, dass die Zivilkammer eine einstweilige Anordnung gegen X aus dem Februar aus formellen Gründen nicht bestätigen wird. Der Richter vertrat die Auffassung, dass die Kläger zu spät aktiv geworden seien, um eine Eilentscheidung zu erreichen.

Richter: Klage muss nicht in Irland erfolgen

In einem anderen wichtigen Punkt zeichnet sich allerdings eine Niederlage für das Unternehmen von Multimilliardär Elon Musk ab. Kapps widersprach der Rechtsauffassung von X, wonach das Unternehmen in Europa nur in Irland verklagt werden kann, weil dort die Europa-Niederlassung des US-Konzerns sitzt.

Eine Sprecherin der GFF sprach von einem «Riesenerfolg», auch wenn man das Hauptverfahren um die einstweilige Anordnung aller Voraussicht nach verlieren werde. «Die streitige Frage war die internationale Zuständigkeit. Und da hat das Landgericht Berlin jetzt ganz klar gesagt, dass Forschungseinrichtungen in ihrem Mitgliedsstaat klagen können, und zwar an dem Ort, an dem sie sitzen.»

Dies sei Grundlage dafür, dass es zukünftig überhaupt Verfahren zum Forschungszugang nach dem europäischen Digitalgesetz DSA (Digital Services Act) geben könne. «Keine Forschungseinrichtung wird in Irland klagen. Das ist viel zu umständlich und viel zu teuer», sagte die GFF-Sprecherin.

Die Vertreter von X wollten sich vor Ort nicht zu den Ausführungen des Richters äussern.

Die Klage von DRI und GFF stützt sich auf die Bestimmungen des DSA. Dieser sieht vor, dass «sehr grosse Plattformen» wie X Forscherinnen und Forschern zu wissenschaftlichen Zwecken Zugriff auf öffentlich verfügbare Daten gewähren müssen. Dabei handelt es sich auch um Statistiken zu Likes, Share-Aktionen und zur Reichweite von Beiträgen.

Kommentare

User #5617 (nicht angemeldet)

X und auch viele andere "soziale Medien" verwalten jede Menge privater Daten von Nutzern. Diese sind durch akzeptieten der AGB damit einverstanden. Und per se sollen die auch NIEMANDEM einfach so zu Verfügung gestellt werden. Egal ob Staat, Strafverfolgung, Wissenschaft oder irgendwelche private Unternehmen. Das nennt sich Datenschutz. Einzige Ausnahme wäre eine richterliche Anordnung...

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