Kanton Luzern will sein Stimmrechtsgesetz überarbeiten
Der Kanton Luzern plant eine Revision seines Stimmrechtsgesetzes von 1988. Ein Entwurf geht bis zum 22. August in die Vernehmlassung.

Der Kanton Luzern will sein Stimmrechtsgesetz aus dem Jahr 1988 anpassen. Die Regierung schickt einen Entwurf bis zum 22. August in die Vernehmlassung.
Das Stimmrechtsgesetz soll an die heutigen Anforderungen angepasst werden, teilte die Staatskanzlei Luzern am Dienstag mit.
Ziel sei es, unter anderem Wahlen und Abstimmungen einfacher und verständlicher zu machen und die digitalen Möglichkeiten besser zu nutzen.
Künftig soll es bei Majorzwahlen nur noch einen Wahlzettel mit den Namen aller Kandidierenden geben, statt wie bisher ein ganzes Listenheft. Das erleichtere die Stimmabgabe und ermögliche die digitale Auszählung, hiess es weiter.
Digitalisierung der Abstimmungsprozesse
Zudem sollen die Stimmberechtigten nicht mehr alle Abstimmungsunterlagen per Post erhalten. Es reiche, wenn die wesentlichen Inhalte online oder in der Gemeinde verfügbar seien und die Abstimmungserläuterungen klar genug seien.
Weiter soll das Gesetz an neue Vorgaben aus Bundesrecht und Gerichtsurteilen angepasst werden. Auch die Abläufe bei Gemeindeversammlungen würden laut Mitteilung überprüft.
Laut dem Vernehmlassungsentwurf soll das neue Gesetz am 1. September 2026 in Kraft treten. So könnte es bereits bei den Kantonsratswahlen 2027 zur Anwendung kommen.