Das Landgericht Paderborn hat einen Mann vom Vorwurf freigesprochen, dem Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) die Tatwaffe geliefert zu haben.
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Justitia - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht sieht keinen Beweis für Behauptung von Lübcke-Mörder zu Lieferant.

In dem am Mittwoch verkündeten Urteil liess das Gericht die Anklage der fahrlässigen Tötung fallen, wie ein Gerichtssprecher sagte. Die Kammer folgte damit den übereinstimmenden Plädoyers von Generalstaatsanwaltschaft und Verteidigung.

Der wegen des Mordes an Lübcke zu lebenslanger Haft verurteilte Rechtsextremist Stephan E. hatte angegeben, vom in Paderborn angeklagten Elmar J. die Tatwaffe und Munition gekauft zu haben. E., dessen Urteil noch nicht rechtskräftig ist, machte in dem Prozess aber von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.

Da der Vorwurf gegen J. allein auf den Angaben von E. fusste, von diesem aber widersprüchliche Aussagen vorlagen, sah das Landgericht ihn als Zeugen für das Waffengeschäft als unglaubwürdig an. Das Gericht verurteilte J. damit letztlich nur wegen unerlaubten Besitzes von Munition zu einer Geldstrafe von 1350 Euro.

J. war nach dem Mord an Lübcke Ende Juni 2019 festgenommen worden, kam aber Mitte Januar 2020 wieder auf freien Fuss. Den Haftbefehl gegen J. hob der Bundesgerichtshof damals auf, weil gegen ihn kein hinreichender Tatverdacht für eine Beihilfe zum Mord bestand.

Lübcke war in der Nacht zum 2. Juni 2019 an seinem Wohnhaus im nordhessischen Wolfhagen-Istha aus nächster Nähe erschossen worden. Der damals 45 Jahre alte E. wurde nach einem DNA-Treffer festgenommen. Im Januar 2021 wurde er vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main zur Höchststrafe verurteilt.

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