Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg beschäftigt sich am Dienstag (09.30 Uhr) mit dem Rechtsstreit eines früheren Gefangenen im Konzentrationslager Auschwitz mit dem Mittelbayerischen Verlag.
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Justitia - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der falsche Ausdruck stand 2017 in einem Artikel über einen anderen Holocaust-Überlebenden auf der Internetseite, wurde aber nach einigen Stunden korrigiert..

Es geht um die falsche Bezeichnung «polnisches Vernichtungslager» für das deutsche nationalsozialistische Vernichtungslager Treblinka. Der frühere Gefangene sieht sein Persönlichkeitsrecht verletzt. (Az. C-800/19)

Der falsche Ausdruck stand 2017 in einem Artikel über einen anderen Holocaust-Überlebenden auf der Internetseite, wurde aber nach einigen Stunden korrigiert. Der Kläger verlangt vor polnischen Gerichten eine Entschuldigung und die Zahlung von umgerechnet 11.000 Euro an den Verband der ehemaligen politischen Gefangenen, ausserdem soll dem Verlag die weitere Verbreitung des falschen Ausdrucks verboten werden. Das Berufungsgericht in Warschau bat den EuGH um Klärung der Zuständigkeit. Am Dienstag legt der Generalanwalt sein Gutachten vor.

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