Die EU kann künftig bei der Einmischung anderer Staaten in politische Entscheidungen der Union oder ihrer Mitgliedstaaten weitreichende Sanktionen ergreifen.
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Europaparlament in Strassburg: Blick in den Plenarsaal. (Archivbild) - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Unter anderem will die EU so auf äusseren politischen Druck reagieren können.
  • Darauf haben sich Vertreter des Europäischen Parlaments und der Regierungen geeinigt.
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Die Einmischung anderer Länder in politische Entscheidungen der EU oder ihrer Mitgliedstaaten kann künftig mit weitreichenden Vergeltungsmassnahmen geahndet werden. Vertreter des Europäischen Parlaments und der Regierungen der Mitgliedstaaten einigten sich am Dienstag abschliessend auf ein neues Sanktionsinstrument, wie beide Seiten bestätigten.

Es soll zum Beispiel Strafzölle gegen Drittländer ermöglichen, die mit wirtschaftlichen Massnahmen in unzulässiger Weise in die politischen Entscheidungen der EU oder der EU-Mitgliedstaaten einzugreifen versuchen. Als mögliche Sanktionen könnte zudem der Zugang zu Direktinvestitionen oder zur Vergabe öffentlicher Aufträge aus der EU beschränkt werden. Zudem nannte die EU-Kommission auch Restriktionen des Handels mit Dienstleistungen als einen möglichen Hebel.

Wirtschaftlicher Druck gewachsen

Grund für die Einführung des neuen Instruments ist, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten in den vergangenen Jahren zum Ziel bewussten wirtschaftlichen Drucks geworden sind. So verhängte beispielsweise China Handelsbeschränkungen gegen Litauen, die aus europäischer Sicht nicht mit den Regeln der Welthandelsorganisation vereinbar waren und sich auch auf andere Ausfuhren aus dem EU-Binnenmarkt auswirkten.

Als Grund für das chinesische Vorgehen wurde vermutet, dass Litauen seine diplomatischen Beziehungen zu Taiwan ausgebaut hat, indem es Taiwan ermöglichte, in der litauischen Hauptstadt Vilnius eine Repräsentanz unter eigenem Namen zu eröffnen. China reagierte darauf erbost, weil es das demokratische Taiwan als abtrünnige Provinz und nicht als unabhängigen Staat ansieht.

Bevor das neue Instrument gegen Zwangsmassnahmen genutzt werden kann, müssen der Rat der Mitgliedstaaten und das Parlament die Einigung noch bestätigen. Dies gilt allerdings als Formalie. Die EU-Kommission rechnet damit, dass das neue Instrument ab Herbst einsatzbereit ist.

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