Übergangsregelungen zwischen Bern und Brüssel werden 2028 überprüft
Die EU-Mitgliedstaaten fordern eine Überprüfung der Übergangsmassnahmen mit der Schweiz im Jahr 2028.

Die Übergangsmassnahmen zwischen der Schweiz und der EU sollen im Jahr 2028 überprüft werden, falls bis dahin der Ratifizierungsprozess des bilateralen Abkommenpakets nicht abgeschlossen sein sollte. Das verlangen die Mitgliedstaaten der EU.
Den Entscheid traf der Rat der EU am vergangenen Freitag, als er der Europäischen Kommission für die Unterzeichnung einer gemeinsamen Erklärung mit der Schweiz grünes Licht gab. Das Dokument wurde diesen Freitag vom Brüsseler Korrespondenten von CH Media auf dem Kurznachrichtendienst X geteilt. Die Zeitungen von CH Media berichteten vor mehreren Tagen darüber.
Gemeinsame Erklärung unterzeichnet
Die Übergangsmassnahmen regeln die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU für den Zeitraum, bis das neu ausgehandelte Vertragspaket in Kraft ist. Sie sind in einer gemeinsamen Erklärung festgehalten. Diese wurde am Dienstag von Aussenminister Ignazio Cassis und EU-Kommissar Maros Sefcovic in Brüssel unterzeichnet.
Damals sagte «der» EU-Kommissar, dass kein Ablaufdatum vorgesehen sei. Er stützte sich dabei auf die gemeinsame Erklärung.