EU

EU-Parlamentspräsident David Sassoli im Krankenhaus in Italien gestorben

AFP
AFP

Frankreich,

Der Präsident des EU-Parlaments, David Sassoli, ist in der Nacht zum Dienstag im Krankenhaus gestorben.

David Sassoli
David Sassoli - POOL/AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Der EU-Parlamentspräsiden David Sassoli ist in einem Spital in Italien gestorben.
  • Der 65-Jährige war seit Ende Dezember in einem Krebs-Zentrum in Behandlung.

Sein Sprecher Roberto Cuillo teilte am frühen Dienstagmorgen auf Twitter mit, dass der 65-jährige Italiener um 1.15 Uhr in einem Onkologie-Zentrum in Aviano in Italien gestorben sei. Sassoli befand sich dort seit mehr als zwei Wochen «wegen einer schweren Komplikation aufgrund einer Funktionsstörung des Immunsystems» in Behandlung, wie Cuillo am Montag erklärt hatte.

Demnach kam der Parlamentspräsident am 26. Dezember ins Krankenhaus, all seine offiziellen Termine wurden seitdem abgesagt. Im September war er bereits wegen einer Lungenentzündung im Krankenhaus behandelt worden und konnte mehrere Wochen lang nicht seinen Aufgaben als EU-Parlamentspräsident nachgehen.

Der Sozialdemokrat hatte den Parlamentsvorsitz seit der Europawahl 2019 inne. Seine Amtszeit lief diesen Monat aus. Nach Angaben des Parlaments sollten die Abgeordneten während der Plenarsitzung in Strassburg nächste Woche seinen Nachfolger oder seine Nachfolgerin bestimmen.

Mehr zum Thema:

Weiterlesen

Aviano/Brüssel
david sassoli
11 Interaktionen
Schon im Oktober
alexej nawalny
4 Interaktionen
An Nawalny
Kündigung Ferien
21 Interaktionen
Rechtslage

MEHR IN POLITIK

fico
25 Interaktionen
Nun doch
SBB Nachtzug
117 Interaktionen
Bund bezahlt
Guterres
2 Interaktionen
Massnahmen

MEHR EU

Europaflagge an der EU-Kommission in Brüssel
7 Interaktionen
Integration
Selenskyj
9 Interaktionen
Dankt EU
EU Kommission in Brüssel
104 Interaktionen
Einigung in Brüssel
Ukraine
34 Interaktionen
Unterstützung

MEHR AUS FRANKREICH

Pogacar Tour de France
11 Interaktionen
Machtdemonstration
Waldbrand
Feuerwehreinsatz
Badi-Verbot
Badi-Verbot im Jura