EU ebnet Weg für Abschiebezentren
Die Europäische Union ebnet den Weg für Rückkehrzentren in Drittstaaten und weitere Verschärfungen von Asylregeln. Das teilten Vertreter des Europäischen Parlaments nach Verhandlungen mit Vertretern der Mitgliedstaaten mit.

«Alle noch offenen politischen Fragen wurden ausführlich erörtert und vorläufig vereinbart» – mit Ausnahme der Frage nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Regelungen, hiess es in der Mitteilung.
Verhandlungskreisen zufolge wollten Länder für die Umsetzung einiger Regelungen mehr Zeit, um die nationale Rechtslage anzupassen. Sie forderten ursprünglich, dass die meisten Regelungen der neuen Rückführungsverordnung nach zwei Jahren in Kraft treten – mit Ausnahme derjenigen zu den Rückkehrzentren. Vonseiten des Parlaments möchte man eine sofortige Umsetzung. Der nächste Verhandlungstermin ist am 1. Juni geplant.
In die speziellen Rückkehrzentren («Return Hubs») ausserhalb der Europäischen Union sollen abgelehnte Asylbewerber kommen, die nicht in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden können. Unbegleitete Minderjährige sollen den neuen Regelungen nach nicht abgeschoben werden. Für Familien mit Kindern und Jugendlichen gibt es die Möglichkeit dagegen schon.
Deutschland bemüht sich aktuell gemeinsam mit einigen anderen EU-Staaten um Vereinbarungen mit Ländern, die dazu bereit wären, auf ihrem Staatsgebiet Rückkehrzentren einzurichten. Bislang gab es keinen EU-Rahmen für solche Drittstaaten-Lösungen. Italien hatte mit Albanien ein Abkommen geschlossen, um sowohl die Abschiebehaft als auch Asylverfahren dorthin auszulagern. Allerdings landete das Modell wegen Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).
Die Einigung legt Verhandlungskreisen nach fest, wie abgelehnte Asylbewerber bei ihrer eigenen Abschiebung mitwirken müssen, wenn sie nicht verhaftet werden wollen. Ihnen droht zudem europaweit die Kürzung oder Streichung von Unterhaltsleistungen oder die Beschlagnahme von Reisedokumenten.
Ausserdem ist Abschiebehaft möglich, wenn die zuständigen Beamten eine Fluchtgefahr ausmachen oder ein Risiko für die nationale Sicherheit besteht. Die zulässige Haftdauer wird mit den neuen Regeln verlängert, laut Verhandlungskreisen auf maximal 24 Monate mit einer möglichen Verlängerung um sechs Monate in bestimmten Fällen.
Der Einigung war ein gemeinsamer Beschluss von der Europäischen Volkspartei (EVP) unter Führung von Manfred Weber und dem rechten Flügel im EU-Parlament vorausgegangen. Recherchen der Deutschen Presse-Agentur hatten offengelegt, dass die EVP bei dem Thema enger mit den Rechten kooperierte als zuvor bekannt war.














