Schweiz setzt ab Mitte Juni den EU-Asyl- und Migrationspakt um
Die Schweiz setzt die Reform des Asyl- und Migrationspakts der EU per Mitte Juni teilweise um. Der Bundesrat hat die Anpassungen von Schweizer Recht gutgeheissen.

Die entsprechenden Gesetzes- und Verordnungsänderungen werden auf den 12. Juni 2026 in Kraft gesetzt, wie die Landesregierung am Mittwoch zum Entscheid mitteilte. Die Änderungen auf Gesetzesstufe wurden vergangenes Jahr vom Parlament verabschiedet.
Der Pakt der Europäischen Union (EU) ziele darauf ab, die Kontrollen an den Aussengrenzen der EU zu verstärken. Zudem soll die Sekundärmigration innerhalb des Schengen-Raums vermindert werden, wie es weiter hiess.
Mit einer einheitlichen Erhebung von personenbezogenen Daten könnten Personen an den Schengen-Aussengrenzen rasch identifiziert, registriert und dem richtigen Verfahren zugewiesen werden. Laut dem Bundesrat wird es das Schweizer Asylsystem entlasten. Der Pakt wird auf europäischer Ebene ab dem 12. Juni umgesetzt.
Als Schengen- und Dublin-Staat setzt die Schweiz den Asyl- und Migrationspakt lediglich teilweise um. Nicht alle Aspekte des Pakts fallen in den Anwendungsbereich der Verträge, die die Schweiz mit der EU hat. So möchte sich die Schweiz auf freiwilliger Basis am sogenannten Solidaritätsmechanismus beteiligen.
Dieser Mechanismus soll Staaten an den Aussengrenzen, die ein höheres Migrationsaufkommen aufweisen, entlasten. Weitere Staaten sollen diese etwa mit Geld, der Übernahme von Migrantinnen und Migranten oder weiteren Massnahmen unterstützen.
Damit die Schweiz sich am Solidaritätsmechanismus beteiligen kann, muss sie mit der EU ein dafür nötiges Abkommen aushandeln. Der Abschluss eines solchen Vertrages ist nicht vor 2028 zu erwarten, wie ein Sprecher des Staatssekretariats für Migration (SEM) kürzlich der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mitteilte. Wie sich dann die Schweiz beteiligen würde, könnte sie jedes Jahr selbst entscheiden.










