Corona-Regeln: Bund und Länder wollen bis 20. März lockern
Deutschland will bis zum 20. März einen grossen Teil seiner Corona-Massnahmen aufheben. Einige Regeln werden aber auch danach bestehen bleiben.

Das Wichtigste in Kürze
- In Deutschland sollen bis zum 20. März ein Grossteil der Corona-Massnahmen fallen.
- Die Massnahmen werden in Schritten aufgehoben. Alle Massnahmen werden aber nicht fallen.
Den Menschen in Deutschland steht ein Frühling ohne tiefgreifende Corona-Beschränkungen bevor: Bis zum 20. März sollen die meisten Schutzmassnahmen auslaufen. Darauf verständigten sich am Mittwoch Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder.
Der Wegfall der Beschränkungen solle in den kommenden viereinhalb Wochen schrittweise in drei Stufen erfolgen, sagte Scholz. Bund und Länder könnten nun «optimistische Perspektiven aufmachen».
Scholz gibt sich optimistisch
«Wir können zuversichtlicher nach vorn schauen, als wir das die letzten Wochen konnten», sagte Scholz weiter. «Irgendwie haben wir nach diesen langen zwei Jahren mal verdient, dass es irgendwie wieder besser wird. Und es sieht ein bisschen danach aus, dass wir genau das auch vor uns haben.»

In einem ersten Schritt sollen zunächst Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene im Privatbereich fallen. Zugangsbeschränkungen zum Einzelhandel sollen – bis auf die Maskenpflicht – aufgehoben werden. Dieser Schritt soll von den Ländern in den kommenden Tagen umgesetzt werden, sofern nicht bereits geschehen.
Der zweite Schritt greift bundesweit zum 4. März: Dann gilt für Gastronomie und Hotelübernachtungen wieder die 3G-Regelung. Das heisst, die geimpften oder genesenen Gäste müssen dann eine Impfung oder Genesung nachweisen.
Alle anderen müssen einen tagesaktuellen Test vorlegen. Diskotheken und Klubs werden für Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder mit dritter Impfung, also 2G-Plus-Bedingungen, geöffnet.

In einem dritten Schritt entfallen ab dem 20. März alle «tiefgreifenderen Schutzmassnahmen». Der Termin fällt auf den Frühlingsbeginn.
Er ergibt sich aus dem Infektionsschutzgesetz: Denn dieses erlaubt die Schutzmassnahmen derzeit nur befristet bis zum 19. März. Für eine Verlängerung wäre ein Beschluss des Bundestags erforderlich. Dies halten Bund und Länder derzeit aber nicht für nötig.
Einige Massnahmen werden weiter gelten
Bestimmte «niedrigschwellige Basisschutzmassnahmen» sollen aber nach dem Willen der Länder auch über das Zieldatum 20. März hinaus gelten – etwa das Tragen von Masken in Bus und Bahn oder in geschlossenen Räumen von Publikumseinrichtungen. Für diese Regelung muss der Bundestag noch eine gesetzliche Grundlage schaffen. Scholz sagte zu, sich dafür einzusetzen.