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Bundestag billigt Gesetzespaket zur künftigen Verteilung der EU-Agrargelder

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Deutschland,

Der Bundestag hat grünes Licht für das Gesetzespaket der Bundesregierung zur künftigen Verteilung der milliardenschweren EU-Subventionen an die Landwirte in Deutschland gegeben.

Tulpen auf einem Feld in Nordrhein-Westfalen
Tulpen auf einem Feld in Nordrhein-Westfalen - AFP

Das Wichtigste in Kürze

  • Förderung soll stärker an Umweltauflagen gekoppelt werden.

Die Parlamentarier stimmten am Donnerstagabend mehrheitlich für das Paket, das vorsieht, dass ein grösserer Teil der Fördergelder an Umweltauflagen gekoppelt wird.

Die Verteilung der EU-Agrargelder soll die Bauern in Deutschland damit zu mehr Umwelt- und Klimaschutz bewegen. Wichtiges neues Instrument sind die Öko-Regelungen, über die 25 Prozent der Direktzahlungen aus der sogenannten ersten Säule der GAP ab 2023 eingesetzt werden. In der ersten Säule erhalten Bauern Geld je Fläche aus Brüssel.

Deutlich mehr Geld soll es künftig auch für die Förderung unter anderem des Ökolandbaus und von mehr Tierwohl über die zweite Säule der Agrarförderung geben. Ausserdem soll es mehr Geld für Schäfer und andere Weidetierhalter geben, die oft keine oder nur sehr wenig Flächen besitzen.

Das Bundeskabinett hatte die neuen Vorgaben zur nationalen Ausgestaltung der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) bereits im April beschlossen. Auf EU-Ebene wird allerdings noch immer darum gerungen, wie die Reform der milliardenschweren EU-Agrarpolitik genau ausgestaltet werden soll. Die jüngsten Verhandlungen zwischen Mitgliedstaaten, Europaparlament und EU-Kommission waren Ende Mai ohne Ergebnis geblieben.

Angestrebt ist nun, bis Ende Juni noch eine Einigung zu erzielen. Deutschland steht bei der Umsetzung der Reform wegen der Bundestagswahl im Herbst unter Zeitdruck. Gegebenenfalls müsste das vom Bundestag nun beschlossene und mit den Bundesländern abgestimmte Gesetzespaket, das auf einen bei der Agrarministerkonferenz Ende März erzielten Kompromiss zurückgeht, abhängig von einer EU-Einigung nochmals geändert werden.

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