Bundestag befasst sich mit Aufstellung von Wahlkandidaten in Pandemie-Zeiten
Der Bundestag hat am Donnerstagabend erstmals über eine geplante Wahlrechtsänderung diskutiert, die eine Aufstellung von Kandidaten für die Bundestagswahl in Ausnahmesituationen wie der Corona-Pandemie erleichtern soll.

Das Wichtigste in Kürze
- Benennung für Bundestagswahl soll ohne Vor-Ort-Treffen möglich werden.
Demnach soll es möglich sein, Wahlbewerber auch ohne die eigentlich vorgeschriebenen Versammlungen aufzustellen. Der Gesetzentwurf der grossen Koalition wurde nach der Debatte zunächst an den Innenausschuss überwiesen.
Die geplante Neuregelung zielt auf Naturkatastrophen sowie ähnliche Ereignissen höherer Gewalt, «in denen die Durchführung von Versammlungen zur Kandidatenaufstellung für die Bundestagswahl in dem dafür vorgesehenen Zeitraum nicht möglich ist». Das Bundesinnenministerium soll für solche Fälle durch eine Rechtsverordnung Abweichungen von den Bestimmungen über die Aufstellung der Wahlbewerber zulassen.
Denkbar ist laut Gesetzentwurf etwa, «dass schriftlich Vorschläge eingereicht werden können, die Kandidaten sich jedenfalls schriftlich mit der Übersendung der Briefwahlunterlagen, gegebenenfalls auch auf elektronischem Wege allen Stimmberechtigten vorstellen können, dann aber jedenfalls die Schlussabstimmung in geheimer Abstimmung per Briefwahl erfolgt».
Bei Listenaufstellungen «könnten vorbereitende Schritte auf elektronischem Wege oder zum Beispiel eine weitere Kandidatur für einen anderen Listenplatz in einem weiteren Briefwahlgang ermöglicht werden».