Ab März 2020 gilt in Deutschland eine Masern-Impfpflicht.
Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU)
Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) - dpa/dpa/picture-alliance
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Neuregelung gilt unter anderem für Kitas und Schulen.

Der Bundesrat billigte am Freitag das Gesetz, wonach Kinder in Kitas, Schulen und der Kindertagespflege gegen die hochansteckende Virusinfektion geimpft sein müssen. Die Impfpflicht gilt zudem für Bewohner und Mitarbeiter von Asylbewerber- und Flüchtlingsunterkünften.

Die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf den Weg gebrachte Impfpflicht soll für Kinder, die mindestens ein Jahr alt sind, in Kindertagesstätten, Schulen, anderen Gemeinschaftseinrichtungen, bei der Kindertagespflege und in Flüchtlingsunterkünften gelten. Dies gilt auch für das dort tätige Personal, ebenso wie für Mitarbeiter medizinischer Einrichtungen. Nicht geimpfte Kinder können demnach vom Kita-Besuch ausgeschlossen werden, in anderen Fällen drohen Bussgelder.

Spahn räumte in der Bundesratssitzung ein, dass die Impfpflicht ein Eingriff in die Freiheit des Einzelnen und des Elternrechts seien. Doch die Freiheit sei immer verbunden mit der Verantwortung für andere, fügte er hinzu. Schliesslich sei die Krankheit im Jahr 2019 eine «unnötige Gefährdung». «Masernschutz ist Kinderschutz», fügte der Minister hinzu.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

GesetzAsylbewerberBundesratMasern