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    Bundesrat billigt Lobbyregister

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    Deutschland,

    Das nach langem Ringen von der grossen Koalition beschlossene Lobbyregister ist unter Dach und Fach: Nach dem Bundestag billigte am Freitag auch der Bundesrat die Neuregelung, derzufolge sich Interessenvertreter künftig in ein öffentliches Verzeichnis beim Bundestag eintragen müssen.

    Reichstagsgebäude
    Reichstagsgebäude - AFP/Archiv

    Das Wichtigste in Kürze

    • Interessenvertreter müssen sich künftig in Verzeichnis eintragen.

    Voraussetzung ist, dass sie ihre Arbeit regelmässig, dauerhaft oder geschäftsmässig für Dritte betreiben.

    Die gesetzliche Registrierungspflicht soll für die Interessenvertretung gegenüber Abgeordneten und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Fraktionen und der Bundesregierung gelten. Bei letzterer sind auch Staatssekretäre, Abteilungsleiter und Unterabteilungsleiter erfasst.

    Die Pflicht zum Eintrag in das Register gilt auch dann, wenn innerhalb der jeweils vergangenen drei Monaten mehr als 50 unterschiedliche Kontakte zur Interessenvertretung aufgenommen wurden. Zudem vorgesehen ist für Lobbyistinnen und Lobbyisten ein einheitlicher und verbindlicher Verhaltenskodex.

    In dem Register sollen die Namen und Anschriften der Betroffenen erfasst werden sowie eine Beschreibung der Tätigkeit und Angaben zu den Auftraggebern. Ausserdem müssen die Unternehmen Angaben zu den jährlichen Lobbyausgaben machen sowie zu Zuwendungen und Spenden oberhalb von 20.000 Euro. Bei Verstössen gegen die neuen Vorschriften drohen Bussgelder.

    Um die Einführung eines Lobbyregisters hatten SPD und Union zuvor lange gerungen. Im Sommer 2020 trug die öffentliche Empörung über den Fall des CDU-Politikers Philipp Amthor dazu bei, dass die Union dem Vorhaben nach langem Zögern im Grundsatz zustimmte. Schliesslich geriet die Union durch die Affäre um die Beschaffung von Schutzmasken unter Druck.

    Nicht durchsetzen konnte sich die SPD mit der Forderung nach dem auch von Opposition und Verbänden geforderten «exekutiven Fussabdruck». Dabei geht es um die Mitwirkung von Unternehmen oder Verbänden am Erarbeiten von Gesetzestexten, um Transparenz darüber zu schaffen, in welcher Weise Lobbyinteressen in neue Vorschriften eingeflossen sind. Dies lehnte die Union jedoch ab.

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