Bundesanwaltschaft

Bundesanwaltschaft erhebt Anklage in Mordfall Lübcke

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Deutschland,

Fast ein Jahr nach dem Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen den mutmasslichen Täter erhoben.

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Blaulicht - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Stephan E. soll Kasseler Regierungspräsidenten aus Rassismus erschossen haben.

Stephan E. soll sich wegen Mordes an Lübcke sowie auch wegen versuchten Mordes an einem Asylbewerber vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main verantworten, wie die Behörde am Mittwoch mitteilte. Die Ermittler gehen von einer rassistisch motivierten Tat aus. Einem mutmasslichen Komplizen wird Beihilfe zum Mord zur Last gelegt.

Ausschlaggebend für die Tat sei die von Rassismus getragene «völkisch-nationalistische Grundhaltung» von E. gewesen, erklärte die Bundesanwaltschaft. Der Angeschuldigte soll Anfang Juni 2019 mit der Absicht zum Wohnhaus Lübckes in Wolfhagen-Istha gefahren sein, ihn zu töten. Den Ermittlungen zufolge schlich sich E. damals in der Nacht auf die Terrasse des Hauses und schoss dem dort sitzenden CDU-Politiker in den Kopf.

Ein Auslöser für den Anschlag soll eine von E. und dem ebenfalls angeklagten Markus H. besuchte Bürgerversammlung in der Gemeinde Lohfelden bei Kassel gewesen sein, bei der Lübcke die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung verteidigte. Seither habe E. seinen Fremdenhass zunehmend auch auf den damaligen Regierungspräsidenten projiziert, erklärte die Bundesanwaltschaft.

H. soll den Anschlag auf Lübcke unter anderem durch gemeinsame Schiessübungen unterstützt haben. Es sei zwar nicht in die konkreten Anschlagspläne eingeweiht gewesen, habe es aber spätestens ab Juli 2016 für möglich gehalten, «dass Stephan E. aus seiner rechtsextremistischen Weltanschauung heraus einen politischen Entscheidungsträger töten würde», erklärte die Bundesanwaltschaft.

Die Behörde legt E. zudem einen versuchten Mord an einem irakischen Asylbewerber zur Last. Er soll ihm Januar 2016 dem Mann von hinten mit einem Messer in den Rücken gestochen haben. Der Asylbewerber wurde dabei schwer verletzt.

E. wurde bereits zwei Wochen nach dem Tod Lübckes festgenommen und befindet sich seither in Untersuchungshaft. Er gestand die Tat zunächst, widerrief sein Geständnis später aber und bezichtigte stattdessen seinen mutmasslichen Komplizen H., auf Lübcke geschossen zu haben.

H. und ein weiterer mutmasslicher Komplize, der die Tatwaffe beschafft haben soll, waren Ende Juni festgenommen worden. Elmar J. kam aber Mitte Januar wieder auf freien Fuss, weil gegen ihn kein hinreichender Tatverdacht für eine Beihilfe zum Mord besteht.

Der mutmassliche Mörder E. sowie sein mutmasslicher Komplize H. sollen sich vor dem Staatsschutzsenat des OLG Frankfurt verantworten. Wann der Prozess beginnt, ist unklar. Das Gericht muss zunächst prüfen, ob und in welchem Umfang die Anklage zugelassen wird. Danach wird es die Verhandlungstermine festlegen.

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