Bundesanwaltschaft

Aufsicht kritisiert Führung und Strategie der Bundesanwaltschaft

Keystone-SDA
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Bern,

Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) hat die Führungsorganisation und die strategische Ausrichtung der obersten Strafverfolgungsbehörde des Bundes kritisiert. Sie bemängelt unter anderem eine problematische Doppelfunktion und die zu restriktive Übernahme von Verfahren.

Bundesanwaltschaft Aufdicht
Marc Thommen, der Präsident der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA). - keystone

Ein zentraler Kritikpunkt betrifft die Abteilung Wirtschaftskriminalität (WiKri). Deren Leiterin führe gleichzeitig in Doppelfunktion den Standort Lugano TI. Das erschwere es ihr, ihre fachliche Verantwortung vollumfänglich wahrzunehmen und an den anderen Standorten sowie in der Zentrale in Bern ausreichend präsent zu sein, befand die Aufsichtsbehörde.

Die AB-BA stellte zudem fest, dass die Zahl der Anklagen der Abteilung WiKri nicht dem Umfang entspreche, der aufgrund ihrer Personalressourcen zu erwarten wäre. Sie empfahl der Bundesanwaltschaft (BA) deshalb, die Funktionen der Abteilungs- und der Standortleitung personell klar zu trennen.

Die AB-BA erteilte der Bundesanwaltschaft eine verbindliche Weisung zu ihrer Zuständigkeit. Sie kritisierte, dass die Bundesanwaltschaft ihre freiwillige Zuständigkeit bei allgemeiner Wirtschaftskriminalität zu eng auslege. Dies entspreche nicht den Vorgaben der Strafprozessordnung und der geltenden Rechtsprechung.

Die Inspektion befasste sich auch mit der im vergangenen Herbst neu geschaffenen Abteilung Operationen. Diese soll unter anderem die Zuteilung und Bearbeitung von Verfahren koordinieren, die mehrere Deliktsfelder betreffen.

Nach Ansicht der AB-BA sind die Zuständigkeiten dieser neuen Abteilung aber noch unklar geregelt. Insbesondere die Abgrenzung der Rolle ihres Leiters gegenüber den hierarchisch übergeordneten Stellvertretenden Bundesanwälten sei nicht definiert.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft das Projekt «Unavoce». Seit 2018 erstellte die BA im Rahmen dieses Projekts strategische Analysen zu einzelnen Deliktsfeldern. Der Nutzen dieser Analysen sei zu gering, um den Aufwand zu rechtfertigen, urteilte nun die AB-BA. Zudem sei sich die Leitung der BA selbst nicht über den Zweck einer Weiterführung im Klaren. Das Projekt sei deshalb einzustellen.

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