Bundesanwaltschaft kann Geräte von Messerstecher nicht auswerten
Die Bundesanwaltschaft kann nach dem Messerangriff in Winterthur noch nicht durch das Handy des Verdächtigen gehen. Es brauche Lösungen.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Verdächtige von Winterthur wehrt sich gegen die Durchsuchung von Handy und Laptop.
- Die Bundesanwaltschaft kann die Geräte deshalb noch nicht auswerten.
- Ein Entscheid beim Zwangsmassnahmengericht ist hängig.
Die Bundesanwaltschaft kann die elektronischen Geräte des mutmasslichen Täters, der vergangene Woche in Winterthur drei Personen mit einem Messer verletzte, noch nicht auswerten. Der Grund dafür ist, dass sich der Beschuldigte dagegen wehrt, dass sein Laptop und sein Handy durchsucht werden.
Die Bundesanwaltschaft habe beim Zwangsmassnahmengericht die Entsiegelung beantragt und warte auf den Entscheid, sagte Bundesanwalt Stefan Blätter im Interview mit der «NZZ am Sonntag».
Ermittlungen werden behindert
«Wir können derzeit nicht schauen, mit wem er sich vor der Tat ausgetauscht hat oder mit wem er Kontakt hatte und was da geschrieben wurde», so Blätter. So lange könne man anhand der sichergestellten Geräte nicht überprüfen, ob es vielleicht ein Netzwerk im Hintergrund gegeben habe.

Es gebe «natürlich noch andere Instrumente, die wir ausschöpfen, aber heutzutage sind elektronische Geräte zentrale Beweismittel». Die Siegelung sei heute wirklich ein Problem. «Wir müssen Lösungen finden, wie wir damit im Zeitalter der Digitalisierung umgehen können», so Blättler.
Die Modalitäten zur Siegelung seien zu einer Zeit eingeführt worden, als die ganzen Strafverfahren noch analog geführt wurden. Die Idee dahinter sei, dass für das Strafverfahren keine Akten und Daten verwertet würden, die beispielsweise unter das Anwaltsgeheimnis fallen würden oder die sehr persönlich seien und nichts im Strafverfahren zu suchen hätten.
Änderungen sind gefragt
Kürzlich hatte die Bundesanwaltschaft laut Blättler ein Siegelungsverfahren, das fünf Jahre lang ging. Aber im Fall von Winterthur «scheinen wir zum Glück eher eine statische Situation zu haben».
«Aber stellen Sie sich einmal vor, wir würden jetzt noch aktiv nach Personen suchen. Nach Mittätern zum Beispiel, die möglicherweise ebenfalls gewaltbereit sind – und wir dürfen die Daten des Täters nicht auswerten», so Blättler weiter.
Um die Situation zu verbessern, müsste man laut dem Bundesanwalt «vermutlich den Prozess umkehren». Die Ermittler und Staatsanwältinnen sollten beschlagnahmte Daten sofort sichten können. Das würde nichts daran ändern, dass beispielsweise die Anwaltskorrespondenz nicht verwertet und beschlagnahmt werden dürfen.
Und dann brauche es auch dringend eine Ausnahmeregelung bei Fällen, in denen Gefahr in Verzug oder die öffentliche Sicherheit bedroht seien.












