BA fordert 6-jährige Freiheitsstrafe im 'Ndrangheta-Prozess
Die Bundesanwaltschaft hat im 'Ndrangheta-Prozess für den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten gefordert. Der 59-Jährige habe während der Strafuntersuchung das Prinzip der «omertà» («Schweigegelübde») in «perfektem Mafia-Stil» gelebt.











