Der Verfassungsschutz könnte die AfD zu einem Verdachtsfall hochstufen. Dies will die Partei durch Klagen beim Verwaltungsgericht Köln verhindern.
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Das Logo der AfD. - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die AfD hat Klagen gegen den Verfassungsschutz eingereicht.
  • Somit soll verhindert werden, dass die Partei als Verdachtsfall hochgestuft wird.
  • Der rechte «Flügel» wurde im März als «erwiesenen extremistische Bestrebung» eingestuft.

Die AfD klagt beim Verwaltungsgericht Köln gegen den Verfassungsschutz. Es seien zwei Klagen und zwei Eilanträge eingegangen, sagte ein Gerichtssprecher am Freitag. Die AfD wolle damit verhindern, dass das in Köln ansässige Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die ganze Partei zu einem Verdachtsfall hochstuft und dass es öffentlich angibt, dass der rechte «Flügel» der Partei mehrere tausend Mitglieder gehabt habe.

AfD-Delegierte bei einer Versammlung.
AfD-Delegierte bei einer Versammlung. - keystone

Möglicherweise ergeht bereits am Montag ein sogenannter Hängebeschluss, der die Zeit bis zum Eilverfahren überbrücken würde. Dies hängt davon ab, ob der Verfassungsschutz eine Stillhaltezusage abgibt, also nicht vor dem Eilverfahren handelt, und ob dies dem Gericht ausreicht.

Medienberichten zufolge könnte der Verfassungsschutz die AfD schon Anfang der Woche als Verdachtsfall einstufen. Der «Flügel», der das extrem rechte Lager der Partei repräsentierte, war im März 2020 vom Verdachtsfall zu einer «erwiesenen extremistischen Bestrebung» hochgestuft worden. Er ist inzwischen offiziell aufgelöst.

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