Basler Grosser Rat verwirft Handänderungssteuer-Halbierung knapp
Der Kanton Basel-Stadt wird die Handänderungssteuer nicht halbieren. Die Zweitüberweisung einer entsprechenden Motion ist am Mittwoch im Grossen Rat knapp gescheitert. Das Parlament lehnte sie mit 48 zu 47 Stimmen bei 2 Enthaltungen aus der GLP-Fraktion ab.

Das Zünglein an der Waage waren dabei diese zwei Enthaltungen aus den Reihen der Grünliberalen. Damit gewannen die Fraktionen SP, Grüne und Basta, welche eine Halbierung ablehnten. Für die Motion sprachen sich die LDP, FDP, Mitte-EVP, SVP und die Mehrheit der GLP-Fraktion aus.
Die knappe Mehrheit des Grossen Rates folgte somit dem Antrag von Finanzdirektorin Tanja Soland (SP). Im Namen der Regierung beantragte sie, die Motion von Bruno Lötscher (Mitte-EVP) nicht zu überweisen. Soland warnte, dass eine Halbierung mehrheitlich juristische Personen entlasten, den Kantonshaushalt aber um schätzungsweise 25 Millionen pro Jahr belasten werde.
Die Motion von Lötscher forderte, dass der Kanton die Handänderungssteuer von 3 Prozent auf 1,5 Prozent senkt. Der Kanton erhebt diese Rechtsverkehrssteuer beim Erwerb eines Grundstücks.






