In der Schweiz besteht das Risiko von Energiemangel im Winter weiterhin. Der Bundesrat reagiert mit neuen Gesetzen.
Reservekraftwerk in Birr AG: Der Bundesrat will Massnahmen für die Sicherung der Stromversorgung im Winter gesetzlich verankern. (Archivbild)
Reservekraftwerk in Birr AG: Der Bundesrat will Massnahmen für die Sicherung der Stromversorgung im Winter gesetzlich verankern. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/MICHAEL BUHOLZER

Das Risiko einer Energiemangellage im Winter besteht in der Schweiz nach wie vor. Der Bundesrat will zur Absicherung Massnahmen gesetzlich verankern, darunter eine thermische Reserve. Über die gesetzliche Verankerung der Massnahmen, die der Bundesrat zur Verhinderung von Mangellagen vorschlägt, kann nun das Parlament entscheiden. Am Freitag verabschiedete die Landesregierung eine Botschaft an die Räte.

Es geht um Änderungen im Stromversorgungsgesetz, im Energiegesetz und im CO2-Gesetz. Die Herausforderungen, um in den Wintern genügend Strom zu haben, blieben hoch, schreibt der Bundesrat. Er will deshalb die Produktion von Winterstrom gezielt fördern können.

Rechtliche Grundlage der Stromreserve im Winterhalbjahr ist die bis Ende 2026 befristete Winterreserveverordnung. Sie regelt den Einsatz der Wasserkraftreserve sowie einer ergänzenden thermischen Reserve. Diese besteht aus Reservekraftwerken, gepoolten Notstromgruppen und Wärme-Kraft-Koppelungsanlagen (WKK-Anlagen).

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