Der Ständerat hat einem entsprechenden Vorstoss, dass Personen mit Landesverweis ihren Namen nicht mehr ändern können, zugestimmt.
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Der Ständerat während einer Session. (Archivbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Personen mit Landesverweis sollen ihren Namen nicht mehr ändern können.
  • Der Ständerat hat einem entsprechenden Vorstoss zugestimmt-

Personen mit Landesverweis sollen nach dem Willen des Ständerats ihren Namen nicht mehr ändern können. Er hat am Donnerstag einem entsprechenden Vorstoss zugestimmt.

Die kleine Kammer überwies die Motion des parteilosen Schaffhauser Ständerats Thomas Minder mit 28 zu 13 Stimmen bei zwei Enthaltungen.

Minder, welcher der SVP-Fraktion angehört, argumentiert in seinem Vorstoss, mit dem neuen Familiennamensrecht seien 2013 die Hürden für Namensänderungen gesenkt worden. Sobald jemand «achtenswerte Gründe» geltend mache, müssten die kantonalen Behörden das Gesuch bewilligen, sagte Minder in der Ständeratsdebatte. Dies nutzten Kriminelle, auch solche mit Landesverweis, um wieder eine «weisse Weste» zu erlangen.

Der Schaffhauser Ständerat verwies in der Debatte auf den Fall eines wegen Beteiligung an der Terrororganisation IS verurteilten Straftäters im Kanton Schaffhausen, dem eine Namensänderung bewilligt worden sei. Dies sei umso stossender, da sich der Mann keineswegs von der Islamisten-Szene abgewandt habe.

Neue Namen erschweren Arbeit der Behörden

Bei Verurteilten mit Landesverweis könne man nicht behaupten, eine Namensänderung sei für die Resozialisierung notwendig, so Minder. Neue Namen erschwerten in solchen Fällen zudem die Arbeit der Behörden.

Auch der zweite Vertreter des Kantons Schaffhausen, Hannes Germann (SVP), warb für die Annahme der Motion. Fast wäre im Fall in seinem Heimatkanton das Strafregister des Mannes zwischen Stuhl und Bank gefallen, sagte er.

Lisa Mazzone (Grüne/GE) verlangte mittels Einzelantrag die Ablehnung des Vorstosses. Sie kritisierte die Ungleichbehandlung von Verurteilten mit gegenüber solchen ohne Landesverweis. Es brauche triftige Gründe, um vom Grundsatz der Gleichbehandlung vor dem Gesetz abzuweichen.

Das Parlament solle nicht allein aufgrund eines Einzelfalls gesetzgeberisch tätig werden, so Mazzone. Die von Minder im Zusammenhang mit dem Schaffhauser Fall geltend gemachten Ungereimtheiten liessen sich durch Massnahmen in der Verwaltung beheben.

Bundesrat empfiehlt Annahme

Auch Mathias Zopfi (Grüne/GL) mahnte an, das Problem durch Anpassungen in der Praxis zu lösen. Dass Strafregistereinträge wegen Namensänderungen übersehen zu werden drohten, dürfe ohnehin nicht passieren.

Der Bundesrat hatte die Annahme der Motion empfohlen und sich bereit erklärt, eine entsprechende Änderung des Zivilgesetzbuches auszuarbeiten. Dabei sei es allerdings wichtig, die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zu wahren.

Wenn es um eine Gefährdung der Schweiz gehe, sei schon ein einzelner Fall einer zu viel, sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter. Die Revision des Namensrechts habe unter anderem das Ziel verfolgt, Straftätern nach Verbüssung ihrer Strafen einen Neustart zu ermöglichen. Bei Personen, die des Landes verwiesen worden seien, greife dieses Argument jedoch nicht.

Die Motion geht an den Nationalrat.

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