Diese Schweizer Firmen sind beim Kampf ums US-Geld ganz vorne
Nach dem US-Gerichtsurteil zu Strafzöllen beginnt das Ringen um Milliarden-Rückerstattungen – einige Schweizer Unternehmen stehen bereits in der ersten Reihe.

Das Wichtigste in Kürze
- Das Supreme-Court-Urteil zwingt die USA zur Rückzahlung von Milliarden an Zöllen.
- Einige Schweizer Firmen klagten frühzeitig und befinden sich in einer Poleposition.
- Das Rückerstattungssystem ist zwar noch unklar, doch frühe Kläger könnten profitieren.
Der juristische Kampf um Milliarden aus Washington hat begonnen. Nach dem Urteil des obersten US-Gerichts, das zentrale Strafzölle aus der Amtszeit von Präsident Donald Trump für rechtswidrig erklärte, steht die amerikanische Regierung vor der Aufgabe, gewaltige Summen an Unternehmen zurückzuzahlen.
Wie dieses Rückerstattungsverfahren konkret organisiert wird, ist zwar noch offen. Doch laut «CH Media» haben sich einige Schweizer Firmen bereits vor dem Entscheid in Stellung gebracht. Besonders schnell reagierte demnach etwa der Innerschweizer Skihersteller Stöckli.
Nur zwei Tage vor dem Urteil reichte dessen US-Tochter eine Klage gegen die amerikanische Regierung ein. In der 17-seitigen Eingabe verlangt das Unternehmen die Rückzahlung jener Zölle, die nun höchstrichterlich beanstandet wurden.
Nur wenige Schweizer Firmen haben bislang Klagen eingereicht
Damit befindet sich Stöckli im Rennen um die Rückerstattungen in einer juristischen Poleposition. Insgesamt geht es um rund 175 Milliarden Dollar an Zolleinnahmen, die nach dem Urteil potenziell zurückbezahlt werden müssen.
Eine Auswertung der Datenbank des auf Handelsfragen spezialisierten U.S. Court of International Trade zeigt, dass bislang nur wenige Schweizer Firmen entsprechende Klagen eingereicht haben.

Neben Stöckli finden sich dort unter anderem Eingaben von Logitech, dem Biotechnologieunternehmen Jungbunzlauer, der Uhrenfirma Sowind Group sowie CL International aus dem Luxusgüterbereich. Die Übersicht ist nicht vollständig, da sie lediglich Fälle umfasst, die beim Handelsgericht in New York anhängig sind.
Es dürfte um substanzielle Beträge gehen
Inhaltlich ähneln sich die Klagen stark. Die beauftragten Anwälte werfen der US-Zollbehörde Customs and Border Protection (CBP) vor, während der bisherigen Trump-Amtszeit Strafzölle ohne ausreichende gesetzliche Grundlage erhoben zu haben.
Diese Gelder fordern die Unternehmen nun zurück. Konkrete Streitwerte nennen die Firmen in ihren Eingaben nicht. Beim Skibauer Stöckli etwa dürfte es dennoch um substanzielle Beträge gehen. Geschäftsführer Marc Gläser hatte bereits im Dezember vorgerechnet, dass das Unternehmen jährlich rund 15'000 Paar Ski in den USA verkauft habe.

Die zusätzlichen Belastungen durch Strafzölle hätten pro Paar zwischen 80 und 180 Dollar gelegen. Nicht betroffen vom Urteil sind hingegen separate Abgaben auf Stahl und Aluminium, die weiterhin gelten.
Rückzahlungssystem der USA ist noch ungeklärt
Wie die Rückzahlungen praktisch abgewickelt werden sollen, lässt die US-Regierung derzeit offen. Die Zollbehörde teilte mit, man prüfe noch die Konsequenzen des Entscheids.
Wichtig: Auch ein früher Gang vor Gericht garantiert den klagenden Firmen noch keinen bevorzugten Zugang zu den Geldern. Ihre Verfahren liegen momentan auf Eis, weil das Handelsgericht zunächst das Urteil des Supreme Court abwarten musste.

Handelsrechtsexperten gehen jedoch davon aus, dass Unternehmen, die ihre Forderungen bereits formell angemeldet haben, im kommenden Verteilprozess bessere Chancen haben.












