Der Ständerat hat am Montag einer Genfer Standesinitiative eine Absage erteilt. Diese verlangt, dass Unterhaltsbeiträge an erwachsene Kinder bis zu dessen 25. Altersjahr steuerpflichtig respektive abzugsfähig bleiben, sofern sich das Kind noch in Ausbildung befindet.
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Der Ständerat während einer Session. (Archivbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Gesellschaft habe sich verändert und die Kinder bräuchten länger die Unterstützung ihrer Eltern, begründet der Kanton Genf sein Anliegen.

Heute sind die Unterhaltsbeiträge nur bis zum 18. Altersjahr abzugsfähig.

Der Ständerat lehnte das Anliegen einstimmig ab. Die vorberatende Kommission sei sich zwar der Schwierigkeiten bewusst, die mit den steigenden Unterhaltskosten für erwachsene Kinder in Ausbildung einhergehen, sagte deren Sprecher Erich Ettlin (Mitte/OW). Die geforderte Änderung sei aber keine zufriedenstellende Lösung.

In Augen der Kommission würde dadurch die Ungleichbehandlung zwischen getrennt lebenden und verheirateten Paaren verstärkt, weil die Verheirateten auf keine andere Steuererleichterung Anspruch haben als auf den allgemeinen Kinderabzug. Zudem solle es den Kantonen aus Sicht der Kommission freistehen, den allgemeinen Kinderabzug anzuheben, um die Situation für alle Paare mit Kindern zu verbessern.

Die Kommission weist ausserdem darauf hin, dass eine Erhöhung dieses Abzugs bei den Bundessteuern auf 10'000 Franken vom Volk im September 2020 abgelehnt wurde.

Das Geschäft geht an den Nationalrat.

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