Im Mutterschaftsurlaub stehende Mütter sollen künftig auch Erwerbsersatz kriegen, wenn sie an Parlamentsarbeit teilnehmen. Der Ständerat ist dafür.
Ständerat Saal Sitzung
Der Ständerat an einer Sitzung. (Archivbild) - wikimedia
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Ständerat nimmt eine Anpassung des Erwerbsersatzgesetzes an.
  • Frauen sollen trotz Mutterschaftsurlaub Parlamentsarbeit verrichten können.
  • Auch der Bundesrat hatte die Änderung begrüsst.

Parlamentsarbeit soll für Frauen trotz Mutterschaftsurlaub möglich werden. Dafür hat sich der Ständerat ausgesprochen. Er nahm am Donnerstag mit 28 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen eine Vorlage zur Anpassung des Erwerbsersatzgesetzes an.

Neu soll die Teilnahme von im Mutterschaftsurlaub stehenden Müttern an Sitzungen von Parlamenten, in denen keine Vertretung vorgesehen ist, nicht mehr als Aufnahme der Erwerbstätigkeit gelten.

Diese Tätigkeit führt dann nicht zur Beendigung des Anspruchs auf die Mutterschaftsentschädigung.

Diese Regelung gilt gemäss Parlamentsunterlagen auch für Kommissionssitzungen, wenn für diese Sitzungen keine Stellvertretungsmöglichkeit vorgesehen ist.

Heute verliert eine Parlamentarierin ihre Mutterschaftsentschädigung für ihre hauptberufliche Tätigkeit, sobald sie an Sitzungen des Parlaments teilnimmt. Das Bundesgericht bestätigte dies vor einem Jahr in einem Leiturteil.

Nachdem mehrere Kantone Standesinitiativen mit der Forderung nach einer Änderung eingereicht hatten, arbeitete die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) eine Vorlage aus – dies mit Unterstützung der Schwesterkommission des Nationalrats. In seiner Stellungnahme zu dieser Vorlage sprach sich auch der Bundesrat für eine Änderung aus. Die Vorlage geht an den Nationalrat.

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