Keine zusätzlichen Pflichten für Navi-Betreiber
Schweizer Navigationssysteme müssen keine behördlichen Strassensperrungen anzeigen. Der Ständerat hat eine entsprechende Motion aus dem Nationalrat abgelehnt.

Betreiber von Navigationssystemen sind in der Schweiz auch künftig nicht verpflichtet, von den Behörden angeordnete Strassensperrungen anzuzeigen. Der Ständerat hat am Dienstag eine entsprechende Motion aus dem Nationalrat abgelehnt.
Die kleine Kammer verwarf den Vorstoss der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KVF-N) ohne Gegenantrag. Der Nationalrat hatte der Motion im Mai noch knapp mit 96 zu 93 Stimmen bei vier Enthaltungen zugestimmt. Die Motion ist damit vom Tisch.
Ausweichverkehr belastet Dörfer
Die Nationalratskommission wollte mit der Neuregelung verhindern, dass bei Staus auf Autobahnen ortsunkundige Autofahrer auf Haupt- und Nebenstrassen ausweichen. Sie machte geltend, der Ausweichverkehr belaste Dörfer und könne Blaulicht-Fahrten verzögern.
Der Bundesrat war gegen die Kommissionsmotion. Eine derartige Pflicht sei nur aufwendig durchsetzbar gegenüber ausländischen Betreibern von Navigationssystemen. Neben der Anzeige-Vorschrift bräuchte es auch eine Pflicht, Systeme regelmässig zu aktualisieren.
Die vorberatende Kommission des Ständerats schloss sich diesen Einwänden an. Anbieter von Navigationssystemen hätten bereits ein Interesse daran, die Verkehrssituation möglichst exakt anzuzeigen. Es sei unnötig, sie dazu gesetzlich zu verpflichten.










